Leserbriefe
Zum Bericht: Frische Ideen für die Reparatur der Stadt (EN 26. 06. 2019) erschienen in EN 13.7.19
Autos haben, anders als Menschen, keine Ohren und keine Lunge. Diese einfache Wahrheit sollte Stadtplaner eigentlich davon abhalten, den Großparkplatz in ein Wohngebiet zwischen zwei stark befahrenen Verkehrsachsen, der A73 und der Bahn, umzuwandeln und das Ganze mit dem irreführenden Titel einer „Regnitzstadt“ zu verkaufen. Dabei soll gar nicht bestritten werden, dass sich auf dem Großparkplatz einiges verbessern ließe. So fehlt dort ein ausreichend großes Parkhaus für Fahrräder, wie es in Städten vergleichbarer Größe sonst üblich ist. Aber für eine Wohnbebauung ist dieses Areal nun wirklich ungeeignet. Welcher von unseren Stadtplanern würde dort wohl wohnen wollen? Und „frisch“ ist diese Idee auch nicht. Sie war bereits ein Teil der geplanten Landesgartenschau, ein Vorhaben, mit dem die Stadtoberen bekanntlich krachend gescheitert sind.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
taz 21. 06. 2019
“Soll man die BDS-Bewegung boykottieren?” Das ist eine sehr verharmlosende Fragestellung. In Wahrheit geht es doch darum, ob die Bürgerinnen und Bürger eines sich im Prinzip als liberal verstehenden Staates es den politischen Entscheidungsträgern durchgehen lassen sollen, bestimmte Themen als Gegenstand politischer Debatten von vorne herein auszuschließen. Denn darum geht es doch bei dem Versuch, öffentliche Diskussionsveranstaltungen zum Thema BDS zu unterbinden, etwa, wie in München, durch die Verweigerung von städtischen Räumlichkeiten. Hier geht es nicht um den Boykott einer Bewegung, damit kann es jede/jeder halten, wie sie/er es für richtig hält, sondern um die Unterbindung von Meinungsäußerungen, die, aus welchem Grunde auch immer, der politischen Klasse unbequem sind. Hier sollte die taz klare Kante zeigen.
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zu “Warum Konfessionslose und Muslime Bischofsgehälter mitzahlen” in NN vom 5.4. 2019
In dem Artikel wird gesagt, die staatlichen Zahlungen an die Kirchen seien Entschädigungen für vor 200 Jahren erfolgte Enteignungen. Das ist in dieser Allgemeinheit unzutreffend. Die kirchlichen Amtsträger waren zugleich weltliche Herrschaften und als solche für staatliche Aufgaben wie den Straßenbau und -unterhalt, die Schulen, die Justizverwaltung, die Gefängnisse usw. zuständig. Von diesen Aufgaben wurden die kirchlichen Amtsträger entlastet, und es war nur konsequent, dass damit auch die Einkünfte, die ihnen zur Erledigung dieser Aufgaben zustanden, auf die neuen weltlichen Herrschaften übergingen.
Die Zahlungen, die darüber hinaus zugunsten der kirchlichen Amtsträger vereinbart wurden, betrafen Personen, nicht etwa kirchliche Institutionen. Diese Personen, zumeist Adelige, sollten lebenslang eine standesgemäße Versorgung erhalten. So heißt es im § 50 des einschlägigen Textes:
„Den sämmtlichen abtretenden geistlichen Regenten ist nach ihren verschiedenen Graden auf lebenslang eine ihrem Range und Stande angemessene freie Wohnung mit Meublement und Tafelservice, auch den Fürstbischöfen und Fürstäbten des ersten Ranges ein Sommeraufenthalt anzuweisen; wobei sich von selbst versteht, daß dasjenige, was ihnen an Meublen eigenthümlich zugehört, ihnen gänzlich überlassen bleibe, das aber, was dem Staate zugehört, nach ihrem Tode diesem zurückfalle.“ (Der ausführliche Text nachzulesen auf Wikipedia unter: Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803)
Es geht also um die seinerzeit abtretenden geistlichen Regenten, nicht auch um deren Amtsnachfolger.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zu Söder NN vom 27. 4. Veröffentlicht am 28. 4. 2018
Wie das Bundesverfassungsgericht, woran die NN dankenswerterweise erinnern, bereits 1995 festgestellt hat, „kann das Kreuz nicht seines spezifischen Bezugs auf die Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines Zeichen abendländischer Kulturtradition reduziert werden“. Eben das versucht aber jetzt Markus Söder. Will er es mit seinem ersten juristischen Staatsexamen wirklich besser wissen als die Karlsruher Richter? Bayern hat schon 1808 in seiner Verfassung die Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert. Es wäre bedauerlich, wenn sich ein bayerischer Ministerpräsident aus dieser freiheitlichen und den Werten der Aufklärung verbundenen Tradition Bayerns verabschieden wollte.
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Betr.: Leserbrief zu Dr. Kamlah „Kein gutes Zeichen“ EN vom 22. 3. 2018 (wurde nicht veröffentlicht, sondern in einem redaktionellen Beitrag in Teilen zitiert)
Der Leserbrief von Herrn Dr. Kamlah ist nicht nur unnötig polemisch, sondern stellt auch die Rechtslage falsch dar. So hat das Bundesverfassungsgericht keineswegs, wie Herr Dr. Kamlah meint, „das Verbot zum Schutze der Karfreitagstrauer (. . .) aufgehoben“, sondern lediglich (so der Leitsatz 2 der Entscheidung) festgestellt, dass in Fällen, „in denen eine dem gesetzlichen Stilleschutz zuwiderlaufende Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) fällt, (. . .) die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten“ gegeben sein muss. M. a. W. es hat an der Ausnahmslosigkeit dieses Verbotes Anstoß genommen, daran, dass nach Art. 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes „am Karfreitag in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten“ sind.
Wenn der Bund für Geistesfreiheit Erlangen für den Karfreitag eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragt hat, so bewegt er sich nur im Rahmen des geltenden Rechts. Zu den bislang verbotenen musikalischen Darbietungen jeder Art gehören natürlich auch Tanzveranstaltungen. Dass das alles „eine Provokation gegen die Gefühle der Christen“ sein soll, ist eine bösartige, durch nichts gerechtfertigte Unterstellung des Leserbriefschreibers. Es ist doch keinem Christen benommen, den Karfreitag in der ihm angemessen erscheinenden Stille zu begehen. Das E-Werk liegt ohnehin weit genug von der nächsten Kirche entfernt, so dass eine Störung dort stattfindender Gottesdienste durch die geplante Veranstaltung gar nicht zu befürchten ist.
Der Bund für Geistesfreiheit versteht sich als Sachwalter der Interessen jener Menschen in unserer Stadt, die nicht durch einen religiösen Glauben gebunden sind. Er tritt seit langem und mit Nachdruck für eine Trennung von Staat und Religion ein. Er sieht dieses in unserer Verfassung verankerte Prinzip daher insbesondere dann verletzt, wenn religiös begründete Vorschriften von Religionsgesellschaften mit den Mitteln staatlichen Rechts für die Allgemeinheit durchgesetzt werden sollen.
Professor Dr. Theodor Ebert,
Stellvertretender Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Erlangen
Betr.: Leserbrief zum Thema Glaubenskrieg (NN 20. 12. 2017)
Da reden also drei Freunde der Religion über das Thema Gewalt in den Religionen oder eher, um das Thema herum. Gehört Religion wirklich “zur Identität von fast allen Menschen” (So Regionalbischof Ark Nitsche)? In Deutschland, wo immerhin fast die Hälfte der Bevölkerung keiner Religionsgesellschaft mehr angehört, doch wohl nicht. Und wenn man den Globus insgesamt in Betracht zieht mit China als dem bevölkerungsreichsten Land der Erde, in dem Religion für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung keine Rolle spielt, so wird diese Aussage des evangelischen Theologen erst recht unhaltbar. Die einfache Wahrheit ist doch, dass die Menschheit ohne Religion besser dran ist, wie das Beispiel friedlicher, aber religionsfreier Gesellschaften in den skandinavischen Ländern zeigt.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zu “Gipfel der Gewalt” von Alexander Jungkunz NN 8./9. Juli 2017 und zu Ihrer Berichterstattung zu Hamburg allgemein (nicht veröffentlicht)
Ihre aufgeregte Berichterstattung und Kommentierung zu Hamburg ist schon sehr irritierend: so sehr das Abfackeln von Autos zu verurteilen ist, der Vergleich mit “Bürgerkriegsregionen” ist ziemlich daneben. In Bürgerkriegen kommen “Steine- und Wasserwerfer” (auch das schon eine gedankenlose Kombination) wohl weniger zum Einsatz. Und was die Ausschreitungen angeht, so sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass da auch agents provocateurs nicht von vorneherein auszuschließen sind. Dazu der Strafverteidiger Udo Vetter in einem Interview in der taz vom 9. Juli:
“Hamburg hat ja eine sehr schmerzliche Geschichte, was den Einsatz von verdeckten Ermittlern der Polizei angeht. Ich will keine Prognose wagen. Aber wenn sich herausstellen sollte, dass innerhalb dieses schwarzen Blocks wieder verdeckte Ermittler anwesend waren oder darin sogar eine aktive Rolle gespielt haben – dann wird der Aufschrei nicht lange auf sich warten lassen. Das wäre ein absoluter GAU für unseren Rechtsstaat.”
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Leserbrief zu “Schnelles und klares Ergebnis” EN v. 8. 5. 17 und Bericht vom 9. 5. 17 (veröffentlicht am 25. 5. 2017)
Die große Mehrheit des Erlanger Stadtrates, die sich für die Landesgartenschau eingesetzt hat, fuhr mit dem Bürgerentscheid vom 7. Mai eine krachende Niederlage ein: bei einer Wahlbeteiligung von über 40 Prozent haben fast 70 Prozent dieses Projekt abgelehnt, und zwar, wie die EN richtig schreiben „flächendeckend“: in keinem einzigen Stimmbezirk gab es eine Mehrheit für die Gartenschau. Da muss man sich über manche Kommentare unserer Volksvertreter schon wundern: Der FDP-Fraktionschef meint, das Thema habe sich „in seiner Komplexität kaum vermitteln lassen“. Waren die Bürgerinnen und Bürger also einfach ein bisschen beschränkt? Die Fraktionschefin der Grünen Liste sieht sogar eine „vertane Chance für den Naturschutz“. Dabei wäre die jetzt für die Öffentlichkeit gar nicht zugängliche südliche Hälfte der Wöhrmühlinsel, ein Rückszugsgebiet für viele Tiere, für Vögel und Insekten, erstmals Tausenden von Besuchern geöffnet worden. Naturschutz sieht eigentlich anders aus.
Das bayerische Umweltministerium will immerhin eine richtige Konsequenz ziehen und nun vor der Entscheidung für eine Landesgartenschau eine Bürgerbeteiligung erreichen. Es wäre schön, wenn sich die Stadt Erlangen daran ein Beispiel nimmt und über die geplante Umgestaltung des Großparkplatzes zur sog. Regnitzstadt die Bevölkerung in einem Ratsbegehren abstimmen ließe. Schließlich heißt es in einer Anzeige pro Landesgartenschau, für die der Erlanger SPD-Vorsitzende verantwortlich zeichnet: „Wir wollen, dass sich die Erlanger Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen in die zukünftige Gestaltung unserer Stadt.“ Um diesen Vorsatz umzusetzen, wäre ein Ratsbegehren zur geplanten Umgestaltung des Großparkplatzes sicher eine ausgezeichnete Gelegenheit.
Dr. Theodor Ebert
Leserbrief zum Interview mit Professor M. Rohe, Uni Erlangen-Nürnberg,
DER SPIEGEL v. 10. 9. 2016 (veröffentlicht in DER SPIEGEL v. 24. 9. 2016)
Herr Professor Rohe hält es offenbar für verdienstvoll, dass auch auf seine Initiative an der Universität Erlangen vier islamisch-theologische Lehrstühle eingerichtet worden sind. Das mag die islamischen und die christlichen Religionsgesellschaften freuen, für die Universität als Stätte autonomer Forschung und Lehre ist es schädlich. Schließlich ist jede Theologie an die angeblich geoffenbarten Lehren einer historischen Religion gebunden und daher in ihrer kritischen Forschung beschränkt. Für die Ausbildung von Religionslehrern hätte ein Studium im Rahmen islamwissenschaftlicher, also religionswissenschaftlicher Fächer gereicht. Mit der Einrichtung islamisch-theologischer Lehrstühle wird dagegen nur die Existenz wissenschaftsfremder Disziplinen im Fächerkanon der Universität und der Einfluss der Religionen in der Universität perpetuiert.
Professor Dr. Theodor Ebert, Universität Erlangen-Nürnberg
Antwort Dr. Antonius Reith (EN 17. 9. 2016) (Veröffentlichung von der Redaktion abgelehnt)
„Polemik ohne Respekt“
Dr. Antonius Reith hatte (EN v. 12. 8.16) dem Leserbrief von Wolf-Jürgen Aßmus (EN v. 5.8.16) eine „pauschale Religionskritik“ und, versteckt hinter Autoritäten wie H. M. Enzensberger und der Bergpredigt, einen für einen „Atheisten“ typischen „Dogmatismus“ gepaart mit religiöser Unwissenheit vorgeworfen. Als ihm dann vorgehalten wird (mein Leserbrief vom 2.9.16), dass er zu den einzelnen Punkten im Leserbrief von Herrn Aßmus gar nichts gesagt hat, wird der Leser dahingehend belehrt (Leserbrief v. 17.9.16), dass diese Kritikpunkte von Herrn Aßmus doch „nur zu einer emotionalen Polemik ohne Respekt vor Religion bzw. religiös empfindenden Menschen“ genutzt worden seien. Ein „solches Pamphlet“, habe, so Dr. Antonius Reith „eine sachliche Erwiderung nicht verdient“. Aha! Die mangelnde Sachlichkeit seiner ersten Zuschrift wird nun damit erklärt, dass es sich um eine – Satire handele. (Satire? Ob Antonius R. da im germanistischen Proseminar gut aufgepasst hat?) Und wer das mit der Satire so nicht gemerkt haben sollte, wird auf Charlie Hebdo verwiesen! Dass sich dieses Blatt durch eine bemerkenswerte Respektlosigkeit gegenüber Religionen und religiös empfindenden Menschen auszeichnet und gerade deshalb zum Objekt eines blutigen Mordanschlags geworden ist, scheint Dr. Reith nicht zu stören. Dass er seine pauschalen Urteile vom hohen Ross moralischer Selbstgerechtigkeit verkündet, passt ins Bild. Es wäre sicher dem „menschlichen Miteinander“, offenbar ein Anliegen von Dr. Reith, zuträglich, wenn er pauschale Polemik durch begründete Argumente ersetzen würde.
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Leserbrief „Eine unlautere Kritik?“ von Dr. Theodor Ebert (EN vom 2. September):
Ja wenn er nur Recht hätte, der Herr Dr. Ebert! Wenn der Leserbrief seines Schützlings eine sachliche Auseinandersetzung enthalten hätte, dann wäre mein Leserbrief vom 12.8.16 sicher unterblieben. Herr Aßmus nutzte aber die von Herrn Ebert aufgezeigten Punkte nur zu einer emotionalen Polemik ohne Respekt vor Religion bzw. religiös empfindenden Menschen. Ein solches Pamphlet hat eine sachliche Erwiderung nicht verdient, bestenfalls eine satirische wie meinen Leserbrief. Eine Satire hingegen wird bisweilen nicht verstanden und sogar bekämpft, wie z.B. Charlie Hebdo beweist.
Vielleicht lernt Herr Ebert daraus, dass seine Waffe, die unberechtigte Unterstellung unlauterer Kritik, weder den Kern der Sache treffen kann noch menschlichem Miteinander zuträglich ist.
Dr. Antonius Reith, Erlangen
Zur Leserzuschrift von Dr. Antonius Reith EN v. 12. 8. 2016 (veröffentlicht am in EN am 02. 09. 2016)
Dr. Antonius Reith antwortet auf die „pauschale Religionskritik“, die er im Leserbrief von Wolf-Jürgen Aßmus entdeckt haben will, mit dem Zitat (einer literarischen Kunstfigur, Herr Zett) von Hans Magnus Enzensberger, und möchte damit Herrn Aßmus als einen des „Dogmatismus“ verdächtigen „Atheisten“ brandmarken. Ein Vers aus der Bergpredigt wird dann etwas umformuliert, um dem Kritisierten auch noch religiöse Unwissenheit vorzuwerfen.
Der kritisierte Leserbrief hatte den Bericht über das 50-jährige Jubiläum des Lehrstuhls für christliche Publizistik zum Anlass genommen, das Fehlen einer „weltanschaulich neutralen Journalistenausbildung“ an der hiesigen Universität zu beanstanden. Außerdem wurde der Anspruch der Theologie, als Wissenschaft aufzutreten, ebenso kritisiert wie die Behauptung der Lehrstuhlinhaberin, der Theologie komme quasi ein Alleinvertretungsanspruch in der kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Themen zu. Und moniert wurde ebenfalls, dass der „interreligiöse Diskurs“, der für den gesellschaftlichen Zusammenhang angeblich so wesentlich sei, doch immer auch das Ziel des „Machterhalts der Kirchen“ habe.
Man muss diese Kritik nicht teilen, aber um sie zu teilen, muss man sicher kein dogmatischer Atheist sein. Und eine pauschale Religionskritik ist all das wohl kaum.
Ein Versuch, Herrn Aßmus Unwissenheit in religiösen Dingen nachzuweisen, wurde von dem Leserbriefschreiber gar nicht erst unternommen.
Dr. Antonius Reith sollte sich vielleicht, wenn er in Zukunft zur Verteidigung der Religion tätig werden möchte, das achte Gebot zu Herzen nehmen: „Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ (5. Mose 5, 20)
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Leserzuschrift zu “Janik hält Kosbacher Brücke für nötig” (EN 4. 5. 2016) (veröffentlicht in EN 23. 06. 2016)
Mit dem Bürgerentscheid zur StUB wurde lediglich ein Stopp der Planungen abgelehnt, nicht aber bereits ein Votum für eine bestimmte Trassenführung abgegeben. Außerdem wurde vor dem Bürgerentscheid versichert, dass alle Optionen noch offen seien und erst nach durchgeführter Prüfung bei der Planung endgültige Entscheidungen getroffen würden. Da diese Prüfung sicher noch nicht sehr weit gediehen sein kann, fragt man sich, warum nun ausgerechnet der OB bereits die Option Kosbacher Brücke favorisiert.
Gegen diese Trassenführung sprechen entscheidende Argumente. Damit ist eine erhebliche Umweltzerstörung verbunden, eine Verkehrstrasse an der breitesten Stelle des Regnitztals, eines wichtigen innerstädtischen Naherholungsraumes, außerdem die Fällung zahlreicher Bäume in der Nürnberger Straße. Ein Kosbacher Damm/eine Kosbacher Brücke wird überdies etliche Millionen verschlingen, eine Trasse entlang des Büchenbacher Dammes wäre umweltschonender und weniger kostenträchtig. Wieso bei dieser Sachlage die Trasse quer über die breiteste Stelle des Regnitztals einen besseren Kosten-Nutzen-Faktor als die Alternative Büchenbacher Damm aufweisen soll, gehört wohl zu den Geheimnissen der höheren Gutachten-Mathematik.
Auch würde die Trasse entlang des Büchenbacher Dammes den aus Süden und Norden kommenden Fahrgästen mit dem S-Bahn-Knoten Paul-Gossen-Straße eine einfache Umsteigemöglichkeit nach Westen und Osten bieten. Mit dem Erlanger Bahnhof wäre das nicht möglich, weil er in der Trassenführung Kosbacher Brücke/Damm gar nicht bedient wird. Vor allem aber würde eine Trasse entlang des Büchenbacher Dammes eine sehr viel bessere Anbindung etlicher Arbeitsstätten im Erlanger Süden (u. a. Siemens, Areva) garantieren. Mit der vom OB favorisierten Trassenführung wird nur eine einzige Arbeitsstätte gut bedient. Das Rathaus. Aber als Beamten-Bähnle war doch die StUB eigentlich nicht geplant, oder?
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Interview von Martin Müller mit Thomas Mayer (NN 3. 2. 2016)
Die Darstellung, die Thomas Mayer auf die Frage gibt, wie es ab 1992 zur Einführung des Bürgerentscheides in Bayern kam („Erst waren es nur Michael und ich“), entspricht nicht der historischen Wahrheit. Lange bevor Thomas Mayer mit seinen Freunden von der „Initiative Demokratie Entwickeln (IDEE)“ nach Bayern kam, hatte die „Aktion Bürgerentscheid - Volksbegehren für Bürgerentscheid in Bayerns Gemeinden und Kreisen“ für die Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene gekämpft. Sie wurde als bayernweiter Verein am 7. Februar 1981 in München gegründet, hat in den folgenden Jahren in Bayern ein Netzwerk von lokalen Unterstützern aufgebaut und konnte vor allem wichtige Verbände als Unterstützer für die Einführung des Bürgerentscheids gewinnen (u. a. den Bund Naturschutz, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die katholische Landjugend, die Grünen). Sie hatte einen Gesetzentwurf als Grundlage eines Volksbegehrens ausgearbeitet, der dann auch mit einigen Änderungen als Entwurf der Initiative „Mehr Demokratie in Bayern“ im Volksentscheid von 1995 angenommen wurde. Diese Initiative selbst war Anfang der 90er Jahre aus einem Zusammenschluss von „Aktion Bürgerentscheid“ und „IDEE“ entstanden. Herr Mayer und seine Freunde von der IDEE haben durchaus ihre Verdienste bei der schließlichen Durchsetzung des Bürgerentscheides in Bayern, aber ohne das breite Netz von lokalen Unterstützern und von unterstützenden Verbänden, das die Aktion Bürgerentscheid aufgebaut hatte, wäre der Erfolg nicht möglich gewesen. Bezeichnenderweise gingen Volksbegehren, etwa zur Wahl der Richter des bayerischen Verfassungsgerichtes, welche „Mehr Demokratie in Bayern“ nach 1995 initiiert hat und bei denen nicht erst unterstützende Verbände gewonnen worden waren, ziemlich kläglich daneben.
Dr. Theodor Ebert
Gründungsmitglied der AKTION BÜRGERENTSCHEID und von MEHR DEMOKRATIE IN BAYERN.
Der veröffentlichte Leserbrief nach unabgesprochenen Kürzungen und Änderungen durch die Redaktion
Streichungen in eckigen, Einfügungen in doppelt eckigen Klammern:
Zum Interview von Martin Müller mit Thomas Mayer (NN 3. 2. 2016) veröffentlicht am 11. 2. 2016
[Die Darstellung, die Thomas Mayer auf die Frage gibt, wie es ab 1992 zur Einführung des Bürgerentscheides in Bayern kam („Erst waren es nur Michael und ich“), entspricht nicht der historischen Wahrheit.] Lange bevor Thomas Mayer [mit seinen Freunden von der] [[und die]] „Initiative Demokratie Entwickeln (IDEE)“ nach Bayern kam[[en]], hatte die [[im Februar 1981 gegründete]] „Aktion Bürgerentscheid - Volksbegehren für Bürgerentscheid in Bayerns Gemeinden und Kreisen“ für die Einführung der direkten Demokratie auf Gemeindeebene gekämpft. Sie [wurde als bayernweiter Verein am 7. Februar 1981 in München gegründet, hat in den folgenden Jahren in Bayern ein Netzwerk von lokalen Unterstützern aufgebaut und] konnte [vor allem] wichtige Verbände als Unterstützer [für die Einführung des Bürgerentscheids] gewinnen [(u. a. den Bund Naturschutz, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die katholische Landjugend, die Grünen). Sie] [[und]] hatte einen Gesetzentwurf als Grundlage eines Volksbegehrens ausgearbeitet, der dann [auch] mit einigen Änderungen als Entwurf der Initiative „Mehr Demokratie in Bayern“, [[ein Zusammenschluss von „Aktion Bürgerentscheid“ und „Idee“]] im Volksentscheid von 1995 angenommen wurde. [Diese Initiative selbst war Anfang der 90er Jahre aus einem Zusammenschluss von „Aktion Bürgerentscheid“ und „IDEE“ entstanden.] Herr Mayer und [seine Freunde von der] IDEE haben [durchaus ihre] Verdienste bei der [schließlichen] Durchsetzung des Bürgerentscheides [in Bayern], aber ohne das [breite] Netz von [lokalen] Unterstützern [und von unterstützenden Verbänden], das die Aktion Bürgerentscheid aufgebaut hatte, wäre der Erfolg nicht möglich gewesen. [Bezeichnenderweise gingen Volksbegehren, etwa zur Wahl der Richter des bayerischen Verfassungsgerichtes, welche „Mehr Demokratie in Bayern“ nach 1995 initiiert hat und bei denen nicht erst unterstützende Verbände gewonnen worden waren, ziemlich kläglich daneben.]
Dr. Theodor Ebert
[Gründungsmitglied der AKTION BÜRGERENTSCHEID und von MEHR DEMOKRATIE IN BAYERN]
Leserbrief zur Zuschrift von Werner Lutz: „Eine verpasste Chance“ (EN 16. 12. 2015) (veröffentlicht in EN)
Streichung in eckigen Klammern
Werner Lutz bedauert, dass bei der Kundgebung am 12. Dezember, die ein Zeichen gegen Rassismus setzen wollte, „kein Vertreter islamistischer Glaubensrichtungen“ hat sprechen können. Vermutlich meint Herr Lutz Vertreter des Islam, nicht des Islamismus (einer politischen Bewegung). Aber auch dann scheint mir der Vorwurf an die Veranstalter unberechtigt. Denn nicht wegen ihrer Religionszugehörigkeit, sondern wegen ihrer Hautfarbe und ihrer Herkunft werden Flüchtlinge zum Objekt einer rassistischen Fremdenfeindlichkeit. Die ‚Islamisierung des Abendlandes‘, wie sie von Pegida und Co. beschworen wird, ist schließlich nur eine dünne Tarnfarbe für rassistische Hetze. Darum ging es am 12. 12. zu Recht um die Verteidigung der Menschenwürde und der Menschenrechte, [um die es bekanntlich in vom Islam geprägten Staaten oft nicht zum Besten bestellt ist,] nicht um die Verteidigung einer Religion.
Professor Dr. Theodor Ebert,
Erlangen
Leserbrief zum Thema „Wie wir sterben wollen“ DER SPIEGEL Nr. 27, 2015 (mit Kürzungen [in eckigen Klammern] veröffentlicht in DER SPIEGEL Nr. 29 v. 11. 7. 2015)
Mit einer erstaunlichen Selbstverständlichkeit werden in der Mehrheit dieser Protokolle private [Einstellungen und] Erfahrungen bei einer Entscheidung angeführt, die doch alle Bürger betrifft. Dabei liegen die Konsequenzen eines strafrechtlichen Verbots [hier] klar auf der Hand: [Wer noch selber zum Freitod in der Lage ist, wird sich dadurch nicht von einem Sprung vom Hochhaus oder vor einen Zug abhalten lassen. Dagegen wird Personen, die nicht mehr in der Lage sind, selbständig aus dem Leben zu scheiden, etwa weil sie in einem oft kirchlichen Krankenhaus oder Altenheim liegen, dieser Weg durch ein strafrechtliches Verbot endgültig versperrt.] Sehr zum Nutzen des kirchlich-medizinischen Komplexes, der weiterhin am Sterben eine Menge Geld verdient.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Betr.: Leserbrief zum Interview mit Mehmet Sapmaz EN 2. 6. 2015 (nicht veröffentlicht)
Terror habe, so Herr Sapmaz, mit dem Islam nichts zu tun. Er verweist auf den zum Beweis der Friedfertigkeit des Islam oft zitierten Koranvers, nach dem, wer einen Menschen tötet, die gesamte Menschheit tötet (Sure 5, 32). Dieser Vers, der an die Juden (die „Kinder Israels“) gerichtet ist, schränkt das Tötungsverbot allerdings ein auf „einen Menschen, der keinen anderen getötet, auch sonst kein Unheil auf Erden gestiftet hat“. Und im folgenden Vers wird denen, die „gegen Gott und seinen Gesandten kämpfen und im Lande auf Unheil aus sind“, als Vergeltung angekündigt, „dass sie getötet und gekreuzigt werden oder ihnen ihre Hände und Füße abgehauen werden, wechselweise rechts und links, oder dass sie aus dem Land vertrieben werden“. Das klingt dann etwas weniger friedfertig. Auch würde man von Herrn Sapmaz gerne wissen, ob denn die Fatwa des Ayatollah Khomeini, die zur Ermordung von Salman Rushdie aufrief, oder die Bestrafung des saudischen Bloggers Raif Badawi mit tausend Stockhieben für die Eröffnung einer Diskussionsplattform im Internet, ebenfalls mit dem Islam nichts zu tun hat.
Professor Dr. Theodor Ebert
Leserbrief zu Bericht M. Damerow in NN 23. 2. 2015 S. 3 (nicht veröffentlicht)
Umkehrschluss oder Fehlschluss?
Im Bericht über die Diskussion nach dem Vortrag von Abu Rumman wird ein Teilnehmer mit den Worten zitiert: „Die Formel ‚Armes muslimisches Land produziert automatisch Terroristen‘ gelte somit nicht (. . .), ‚sonst wäre Saudi-Arabien im Umkehrschluss ein Hort der Liberalität‘.“ Die – logisch fehlerhafte – Überlegung, die dahinter steht, lautet: ‚Wenn ein muslimisches Land arm, ist dann produziert es Terroristen‘, ist deshalb falsch, weil sich aus diesem Satz „im Umkehrschluss“ (vermeintlich) die Konsequenz ziehen ließe: ‚Wenn ein muslimisches Land nicht arm (sondern, wie Saudi-Arabien, reich) ist, dann produziert es keine Terroristen‘ (dann ist es, mit etwas Übertreibung, „ein Hort der Liberalität“,was bekanntlich falsch ist). Leider kann aber aus ‚Wenn A, dann B‘ nicht auf ‚Wenn nicht A, dann nicht B‘ (der vermeintliche Umkehrschluss) gefolgert werden, sondern nur auf ‚Wenn nicht B, dann nicht A‘. Ein einfaches Beispiel: Wenn es regnet, sind Wolken am Himmel. Umkehrschluss: Wenn keine Wolken am Himmel sind, regnet es nicht. Der fehlerhafte, vermeintliche „Umkehrschluss“ (Fehlschluss der Verneinung des Vordersatzes): Wenn es nicht regnet, sind keine Wolken am Himmel. Ein beim Gebrauch der Rede vom Umkehrschluss häufig zu beobachtender Fehler.
Professor Dr. Theodor Ebert
Erlangen
Leserbrief zu Bericht “Schulterschluss gegen den Terrorismus” NN 12. 1. 2015
Veröffentlicht mit Kürzungen (in eckigen Klammern) am 17. 1. 2015
Die Menschen, die am 11. Januar in Paris demonstriert haben, taten dies unter dem Zeichen des Zeichenstiftes, des Instrumentes, mit dem die ermordeten Karikaturisten gekämpft haben.[ Ermordet wurden sie, weil sie mit ihren Karikaturen auch den Islam und seinen Gründer der Lächerlichkeit preisgegeben hatten. Darum war diese großartige Demonstration in erster Linie ein Aufstand des republikanischen Frankreich, das sich seiner säkularen Werte bewusst ist, das sich in die Tradition der französischen Aufklärung und der Großen Revolution stellt und das nicht gewillt ist, sich das Recht auf die Kritik, an welcher Religion auch immer, und das auch mit dem Mittel der Karikatur, nehmen zu lassen.] Auch wenn der anderen Ermordeten, der jüdischen Franzosen und der Polizisten, dabei in durchaus angemessener Weise gedacht wurde, die gewaltige Mobilisierung von über einer Million Menschen ist der Empörung über den Angriff auf die Pressefreiheit geschuldet. Und darum war diese Kundgebung nicht einfach ein „Schulterschluss gegen den Terrorismus“ ganz allgemein. Nein, diese Kundgebung war zu allererst ein Schulterschluss für das unbedingte Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit, ein Recht, dem in Europa zuerst die französische Nationalversammlung 1789 Gesetzeskraft verliehen hat. [In diesem Sinne: Vive la France républicaine.]
Professor Dr. Theodor Ebert
Erlangen
Leserbrief zu “Gute Pflege entscheidet. Landesbischof: Dann gibt es kaum noch einen Suizid-Wunsch” NN v. 29. 12. 2014 (nicht veröffentlicht)
Herr Bedford-Strohm als Vertreter seiner Kirche ist gegen die Tötung auf Verlangen und offenbar auch gegen den ärztlich assistierten Suizid. Damit nimmt er in Kauf, dass Personen, die aufgrund eines schweren Leidens oder einer absehbar tödlichen Krankheit zum Freitod entschlossen sind, sich vor einen Zug werfen, von einem Hochhaus stürzen oder eine Kugel in den Kopf jagen müssen und dabei riskieren, den Tötungsversuch schwerverletzt zu überleben. Leider kann auch die Palliativmedizin keineswegs in allen Fällen das Leiden zum Verschwinden bringen oder auch nur mildern. Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet sowohl die Tötung auf Verlangen als auch den ärztlich assistierten Suizid. Warum versuchen die Kirchen, diesen Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende zu verweigen und ihnen ihre Moral aufzuzwingen? Warum sollen Menschen nicht das Recht haben, für eine Selbsttötung auch ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen? Und wo eigentlich verbietet die Bibel die Selbsttötung? Das Tötungsverbot des Dekalogs gilt für die Tötung eines anderen Menschen. Das Alte Testament berichtet im übrigen von Selbsttötungen, ohne sie negativ zu bewerten, so die Selbsttötung Simsons (Richter 16, 28-30) oder Sauls (1. Samuel 31, 4).
Professor Dr. Theodor Ebert,
zum BVG-Beschluss vom 22. Oktober 2014 (2 BvR 661/12) in den NN (nicht veröffentlicht)
Das Urteil der Karlsruher Richter ist ärgerlich und widerspricht unserer Verfassung. Das Grundgesetz hat in Übernahme von Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung den Religionsgesellschaften ein Recht auf Selbstverwaltung zugestanden: “Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.” (Art. 137 (3) Satz 1 als Teil von Art. 140 GG).
Die Bestimmung, dass diese selbständige Verwaltung “innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes” stattfindet, zeigt mit einer auch für deutsche Verfassungsrichter hinreichenden Klarheit, dass das staatliche Recht Vorrang vor kirchlichem Sonderrecht hat. Im übrigen zeigt die Rede vom ‘Ordnen ihrer Angelegenheiten’, was den Weimarer Verfassungsgebern bei dieser Bestimmung vor Augen stand, nämlich das (ältere) Vereinsrecht des BGB. Dort heißt es: “Die Angelegenheiten des Vereins werden (. . .) durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.” (BGB § 32 (1) Satz 1). Eine Kirche ist ein Verein unter anderen. Da die Kirchen das nicht gerne hören wollen, haben sie das ihnen zugestandene Selbstverwaltungsrecht in ein Selbstbestimmungsrecht umdefiniert.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Betr.: Leserbrief zur Berichterstattung der NN zum Gazakrieg (23. 7. 2014) (nicht veröffentlicht)
Der bewaffnete Arm der Hamas hat fünf Forderungen für eine Waffenruhe aufgestellt: 1. Ein Ende der Blockade des Gazastreifens 2. Ein Ende der israelischen Militäroperationen im Westjordanland, in Ost-Jerusalem und im Gazastreifen 3. Freilassung der Palästinenser, die im Austausch gegen den Soldaten Gilad Schalit freigekommen waren und anschließend wieder festgenommen wurden. 4. Israel soll keine Sabotageversuche gegen die Versöhnung von Hamas und Fatah mehr unternehmen 5. Israel soll die Arbeit der palästinensischen Einheitsregierung von Fatah und Hamas nicht stören. Die Palästinenserbehörde soll nicht daran gehindert werden, Gehälter an rund 42 000 Angestellte der Hamas im Gazatreifen auszuzahlen. (Laut Frankfurter Rundschau v. 16. 7. 2014)
In den NN sind diese fünf Forderungen, wenn ich nichts übersehen habe, bisher nicht dargestellt worden. Sie sind für die Regierung Israels, so auch ihre hiesigen Fürsprecher in Politik und Medien, nicht annehmbar. Die Folge: ein Krieg mit Hunderten von Toten unter der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und Dutzenden von Toten auf Seiten der Israelis. Die Leser der NN mögen sich dazu ihr eigenes Urteil bilden.
Professor Dr. Theodor Ebert
Erlangen
Leserbrief zu “Klartext statt Lob” (NN 24. Mai 2014) (teilweise veröffentlicht 02. 06. 2014, in Klammern der nicht veröffentlichte Text)
Die von Navid Kermani zu Recht beklagte faktische Abschaffung des Asylrechts, mit der die führenden Politiker der beiden Großparteien, was man nicht vergessen sollte, auf Brandanschläge und Morde an Migranten reagierten, ist ein böses Beispiel für den Verrat am Geist des Grundgesetzes. Im übrigen leidet unsere Verfassung, bei aller Schönheit, an einem bedeutenden Makel: Sie ist nie durch das Volk in einer Abstimmung gebilligt worden. Das mag 1949 noch sinnvoll gewesen sein, aber dass das in Art. 146 Grundgesetz gegebene Versprechen, das deutsche Volk eine Verfassung “in freier Entscheidung” beschließen zu lassen, auch nach der Wiedervereinigung nicht eingelöst wurde, ist eine dreiste Verweigerung von Seiten der politischen Klasse. Das gilt auch von der Weigerung, ein Durchführungsgesetz nach Art. 29 (6) für die in Art. 20 (2) vorgesehenen Volksabstimmungen auf Bundesebene zu beschließen. [Dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes auch für den Fall der Neugliederung des Bundesgebietes, bei der naturgemäß nur einzelne Länder betroffen sind, Verfahren der direkten Demokratie ausdrücklich vorgesehen haben, zeigt doch ihre Wertschätzung dieser Verfahren. Daraus zu folgern, sie hätten Volksbegehren/Volksentscheid auf diese Fälle beschränken wollen, ist abwegig.]
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Leserbrief zum Interview mit Prof. Peter Dabruck EN 10. 1. 2014 (veröffentlicht 10. 02. 2014)
“Forschung, deren Ergebnisse irgendwie missbraucht werden könnten, grundsätzlich zu verbieten”, davon hält Herr Professor Dabrock gar nichts. Nur: Ergebnisse militärischer Forschung, sprich: Waffen, werden nicht “irgendwie” zur Tötung von Menschen missbraucht, sondern ihr normaler Gebrauch dient einzig dem Zweck der effektiven Außer-Gefecht-Setzung, nämlich der Tötung oder Verletzung von Menschen. Und das unterscheidet sie sehr klar, und nicht nur irgendwie, von den Ergebnissen medizinischer Forschung, etwa Medikamenten, die zur Heilung von Kranken gebraucht werden, die man aber z. B. durch Überdosierung auch zur Tötung eines Menschen missbrauchen kann. Dieser Unterschied sollte eigentlich auch einem theologischen Ethiker vor Augen stehen.
Professor Dr. Theodor Ebert
Erlangen
Zur Berichterstattung in den NN zur Mitgliederbefragung der SPD 03. 12. 2013 (nicht veröffentlicht)
Ihre Zeitung hat richtig darauf hingewiesen, dass die SPD sich beim Kapitel Gesundheitspolitik hat über den Tisch ziehen lassen. Was den Mindestlohn angeht, gilt das wohl auch. Schließlich soll der erst 2017 kommen, und da kann es schon wieder eine ganz andere Koalition geben. Steuererhöhungen für die Vermögenden, zur Verbesserung der Infrastruktur in den Städten, für Straßen, Brücken und Kanalisation, oder für Investitionen ins Bildungssystem, Fehlanzeige. Dafür aber Mütter-Rente und Betreuungsgeld! Energiewende? Erst einmal Vorfahrt für Kohle! Muss man die SPD-Mitglieder daran erinnern, dass dieses Land gesellschaftspolitisch nur vorangebracht wurde von Koalitionen, an denen die C-Parteien nicht beteiligt waren. Warum ist die SPD-Führung dann nicht bereit, die im Bundestag vorhandene linke Mehrheit für eine rot-rot-grüne Koalition zu nutzen? Dass es bei Ablehnung einer Koalition mit der CDU/CSU zu Neuwahlen kommen muss, scheint eher Zweckpropaganda von Leuten, denen es um Posten geht. Aber vielleicht gibt es an der Basis der SPD doch noch eine Mehrheit von Sozialdemokraten. Ansonsten Gute Nacht, SPD!
Professor Dr. Theodor Ebert
Erlangen
Zum Leserbrief von Herrn Friedrich Seegenschmiedt (EN vom 30. 04. 2013) (nicht veröffentlicht):
Herr Seegenschmiedt schreibt mir irrtümlich die Initiative zu der von ihm kritisierten Petition zu: dieses Verdienst hat Stefan Dietrich. Ich unterstütze aber die Ziele dieser Petition, auch die von meinem Kritiker nicht erwähnte Streichung des Bildungsziels der Achtung vor religiöser Überzeugung. Die uneingeschränkte Forderung der Achtung vor religiöser Überzeugung ist als Bildungsziel deshalb problematisch, weil religiöse Überzeugungen keineswegs uneingeschränkt und allgemein Achtung verdienen, dann nämlich nicht, wenn sie zu fundamentalen Werten unserer Rechtsordnung in Widerspruch stehen. Auch ein in der jüdisch-christlichen Überlieferung verwurzelter Theologe wie Herr Seegenschmiedt wird doch sicher die religiöse Überzeugung, dass vorehelicher Sex, wie im 5. Buch Mose (22, v. 20-21) gefordert und heutzutage in manchen islamischen Ländern praktiziert, mit dem Tod durch Steinigung zu ahnden ist, nicht für achtenswert halten.
„Wenn die Ehrfurcht vor Gott nicht mehr gelebt wird,“ so Herr Seegenschmiedt, „verkommt das Wort ,Gott‘ zur bedeutungslosen Floskel.“ Ja, es „richtet sich schließlich der Mensch und die Gesellschaft durch Maßlosigkeit zugrunde“, und deshalb, so wohl die Folgerung meines Kritikers, müsse dieses Bildungsziel erhalten bleiben. Dagegen darf zunächst daran erinnert werden, dass zu Zeiten, in denen das Wort Gott alles andere als eine bedeutungslose Floskel war, im Namen Gottes Ketzer und Hexen verbrannt, grausame Kreuzzüge geführt, die Juden mit Pogromen verfolgt und Christen der jeweils anderen Konfession massakriert wurden. Die Folter wurde durch eine päpstliche Bulle im Jahre 1252 ins europäische Recht eingeführt, erst die Aufklärung hat dafür gesorgt, dass sie wieder abgeschafft wurde. Dagegen bieten Gesellschaften, in denen die Religion eher bedeutungslos geworden ist und eine nur noch zeremonielle Rolle spielt, wie etwa die skandinavischen Länder, doch gerade ein Beispiel gelungenen menschlichen Zusammenlebens. Und wie lässt es sich schließlich mit der Gewissensfreiheit vereinbaren, dass Kinder zur Ehrfurcht vor einem Wesen gebracht werden sollen, an dessen Existenz sie vielleicht gar nicht glauben mögen?
Professor Dr. Theodor Ebert
Erlangen
Und hier der Leserbrief von Friedrich Seegenschmidt;
Wieder einmal sucht der Professor der Philosophie, Theodor Ebert, mit einer Petition der „Kampagne kirchen-kritischer und säkularer Organisationen, die eine strikte Trennung von Staat und Kirche einfordern und sich für eine Gesellschaft auf Basis humanistischer Werte einsetzen“, einen Schubs zu geben. Freilich sei diese Petition eher symbolisch zu sehen.
Die Petition „fordert die Streichung des obersten Bildungszieles ‚Ehrfurcht vor Gott‘ in der bayerischen Verfassung.“ Im Artikel 131 Absatz 2 liest man freilich: „Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne.“ Welche anderen Bildungsziele würde Prof. Ebert für „eine Gesellschaft auf Basis humanistischer Werte“ wohl benennen? Er könnte die nicht von ihm inkriminierten Bildungsziele unbeschadet in die Liste seiner „humanistischen Werte“ übernehmen. Die „Achtung vor religiöser Überzeugung“ würde er, wenn überhaupt, durch das Wort „Toleranz“ ersetzen wollen. Dies würde die Achtung vor „nichtreligiöser Überzeugung“, also auch für den Atheismus, abdecken. Er genießt als antireligiöse — oder bloß antikirchliche — Überzeugung in unserer Gesellschaft schon längst die „Achtung vor religiöser Überzeugung“. Bleibt also noch die inkriminierte „Ehrfurcht vor Gott“.
Wenn der Professor der Philosophie die Geistesgeschichte des Abendlandes und speziell die Geschichte seines eigenen Forschungsgebietes seit der Antike nicht voreingenommen wahrnehmen würde, könnte er eine beachtenswerte Entdeckung machen: Die der bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik vorgegebenen, viel beschworenen Grundwerte und Grundrechte, sicher auch die einer „Gesellschaft auf Basis humanistischer Werte“, können weder durch den Staat noch durch ein Verfassungsgericht oder gesellschaftliche Gruppen gesetzt und begründet, sondern nur verkündet, deklariert werden. Sie sind nämlich vorgegeben und entstammen alle der abendländisch-christlichen Tradition, die in der griechisch-römischen Antike und der jüdisch-christlichen Überlieferung ihre Wurzeln hat.
Reformation und Aufklärung bewirkten die Ablösung der bis dahin geltenden kirchenamtlichen Autorisierung und entwickelten diese Werte weiter. Auch die Deklaration der Menschenrechte, die UN-Menschenrechtscharta vom 10. Dezember 1948 („Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“) ist eine Frucht dieser Tradition.
Früchte kann man, das ist eine uralte Erfahrung, nur von Bäumen ernten, deren Wurzeln Saft und Kraft aus ihrem Nährboden ziehen. Kappt man die Wurzeln, verdorrt der Baum und fällt beim nächsten Sturm um. Heuer vor 220 Jahren wurde am 10. November 1793 in Paris die Kathedrale Notre-Dame, wie danach viele andere Gotteshäuser in Frankreich, in einen „Tempel der Vernunft und der Freiheit“ umgewidmet und das Fest der Vernunft gefeiert. Die gottlose Vernunft und ihre der Ehrfurcht vor Gott entzogenen und der Vernunft überantworteten Früchte „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ gingen in der Blutdiktatur der Guillotine unter.
Heuer, vor 80 Jahren, kam am 30. Januar 1933 in unserem Land eine Partei an die Macht, deren Führer sich als „gottgläubig“ bekannten. Doch ohne „Ehrfurcht vor Gott“ befahlen sie schließlich die fabrikmäßige Vernichtung von Millionen Menschen. Diese angeblich „Gottgläubigen“ brachten über unser Volk unbeschreibliches Leid und Elend und hinterließen unser Vaterland als Trümmerfeld.
Wenn die Ehrfurcht vor Gott nicht mehr gelebt wird, verkommt das Wort „Gott“ zur bedeutungslosen Floskel. Gott wird durch andere Sinnstifter, wie Arbeit, Macht, Geld, Sex, Fun, ersetzt. Unter der Ägide dieser Ersatzgötter richtet sich schließlich der Mensch und die Gesellschaft durch Maßlosigkeit zugrunde.
Friedrich Seegenschmiedt, Erlangen
Leserbrief zu “Ehrfurcht vor Gott kein Bildungsziel” EN 9. 3. 2013 (veröffentlicht)
Ihr Bericht “Ehrfurcht vor Gott kein Bildungsziel” beruht auf einer von der Giordano-Bruno-Stiftung Mittelfranken verbreiteten Pressemitteilung, unter der zwar mein Name steht, die aber weder von mir autorisiert wurde noch mir überhaupt bekannt war. Ich gehöre dem Förderkreis und dem Beirat dieser bundesweit tätigen Stiftung an, war auch bei den Treffen der hiesigen GBS-Gruppe des öfteren dabei, habe aber dort keine Funktion, schon gar nicht stehe ich an deren Spitze; als eine Art informeller Sprecher der GBS Mittelfranken fungiert ein Mitglied aus Nürnberg. Ich unterstütze die Petition, mit der eine Streichung dieses Bildungszieles aus der bayerischen Verfassung gefordert wird, schließlich werden damit atheistische oder agnostische Schüler diskriminiert. Und diese Petition ist sicher ein geeignetes Mittel, eine Diskussion über diese Frage in Gang zu setzen. Aber die Idee, die Abschaffung dieser Verfassungsbestimmung durch ein im kommenden Jahr zu startendes Volksbegehren zu erreichen, zeugt m. E. nur von einem bemerkenswerten Mangel an Realitätssinn.
Professor Dr. Theodor Ebert
zu Ulrich Schulte “Schavans Größe” (taz v. 11. 2. 2013, veröffentlicht in taz v. 13. 2. 2013)
Ein längst überfälliger Rücktritt einer Ministerin, für andere Blätter ein “nötiger Akt der politischen Hygiene” (Nürnberger Nachrichten), gilt Ulrich Schulte als Beweis “menschlicher Größe”. Frau Schavan habe “ihr Leben der Wissenschaft gewidmet”, dabei besteht Frau Schavans Beitrag zur Wissenschaft in einer getürkten und daher wissenschaftlich wertlosen Doktorarbeit. Zu insinuieren, nach drei Jahrzehnten solle doch Frau Schavans Vergehen quasi als verjährt gelten, verrät nur Unkenntnis über den Sinn der Verjährungsregelung: Die gibt es nicht deshalb, weil mit der Zeit die Verwerflichkeit eines Vergehens getilgt wird, sondern sie dient bei der Schwäche der menschlichen Erinnerung der Entlastung der Ermittlungsbehörden. Bei einem Plagiat geht es aber immer um publizierte und daher auch nach Jahrzehnten noch unveränderte Texte. Ihr Leben hat Frau Schavan der Wissenschaftspolitik gewidmet, wobei ihre Minister-Karriere von dem ermogelten Doktor sicher profitiert hat. Mitleid mit ihr scheint angesichts der ihr nun zustehenden üppigen Pension nicht angebracht. Und die Erkenntnis, die sich aufdrängt, ist nicht die, dass das Verzeihen aus der Mode gekommen ist, sondern dass die Fähigkeit kritischer journalistischer Analyse bei der taz immer mehr aus der Mode kommt.
Theodor Ebert, Erlangen
zu den Berichten über die Auseinandersetzung der kath. Bischöfe mit Prof. Pfeiffer 12. 01. 2013 (veröffentlicht in NN v. 21. 01. 2013)
In der Auseinandersetzung mit Professor Pfeiffer behaupten die Vertreter der katholischen Kirche, es habe bei den Missbrauchsfällen keine Vernichtung von Akten gegeben. Das scheint sehr unwahrscheinlich, denn das Recht der katholischen Kirche schreibt die Vernichtung gerade in diesen Fällen vor: “Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.” (CIC 489 § 2) Über verstorbene Täter sind demnach ohnehin keine Akten mehr vorhanden und bei anderen sind sie 10 Jahre nach einer Verurteilung vernichtet worden. Übrigens ist diese Vernichtung bei Akten anderer Verfahren, auch solcher von sonstigen kirchlichen Strafverfahren, keineswegs gefordert, sondern eben nur bei Sittlichkeitsverfahren. Interessant wäre es zu erfahren, was mit den Akten von geistlichen Tätern geschehen ist, gegen die wegen Sittlichkeitsdelikten Vorwürfe erhoben wurden, bei denen es aber gar nicht zu einer Verurteilung gekommen ist.
Professor Dr. Theodor Ebert
zum Interview mit Frau Knobloch (NN v. 11. 10. 2012) (nicht veröffentlicht)
Die Genitalverstümmelung unmündiger männlicher Säuglinge, etwas verharmlosend ‘Beschneidung’ genannt, ist nach Frau Knobloch “ein unerlässlicher, konstitutiver Kernbestandteil der jüdischen Religion”. In Wirklichkeit ist es doch eine in früheren Zeiten und in Wüstengebieten möglicherweise einmal sinnvolle medizinisch-hygienische Maßnahme, die zur besseren Durchsetzung den Charakter eines religiösen Gebotes erhalten hat. Das Judentum hat sich auch von anderen Geboten Jahwes, etwa der Steinigung für Gotteslästerung (3. Mos. 24, 16), verabschiedet, warum nicht auch von diesem schmerzhaften und medizinisch im allgemeinen ganz überflüssigen und oft schädlichen Ritual? Wer sich einmal auf YouTube ein Beschneidungsvideo angesehen und das herzzerreißende Schreien der Säuglinge gehört hat, ist von der Vorstellung, dieser Eingriff sei eine ganz harmlose Sache, schnell geheilt.
Ärgerlich ist es, dass den Kritikern dieser Praxis Antisemitismus unterstellt wird. Sind dann auch die Juden, die sich gegen dieses Ritual wehren (siehe jewsagainstcircumcision), alles Antisemiten?
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Leserbrief zum Bericht in NN: “Um Vergebung gebeten”, NN v. 28.08.2012 (nicht veröffentlicht)
(NN 28.08.2012: http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/um-vergeb...)
Dass Herr Erzbischof Dr. Schick das Unrecht der Hexenverbrennungen anerkennt und dabei auch von “katholischen Amtsträgern und andere Kirchenmitgliedern” als Schuldigen spricht, ist sehr zu begrüßen. In der Tat war es neben dem Bamberger Weihbischof Friedrich Förner der Fürstbischof Johann Georg von Dornheim, dem die Verantwortung für die Hexenprozesse im Hochstift Bamberg anzulasten ist. Die Prozesse sind übrigens nicht erst “nach unserem heutigen Rechtsverständnis Unrecht”, sondern sie wurden auch von den obersten Reichsgerichten der damaligen Zeit wegen Mißachtung der Peinlichen Gerichtsordnung und der deswegen erfolgten ungerechtfertigten und übermäßigen Anwendung der Folter kritisiert, leider oft genug zu spät, um eine Hinrichtung aufgrund eines erfolterten Geständnisses noch zu verhindern.
Wenn Herr Dr. Schick dann weiter sagt: “Als Christen lehnen wir jede Folter und Gewalt ab . . .”, so muss man doch darauf hinweisen, dass nach dem kirchlichen Recht der Catholica zwar bestraft wird, “wer einen Menschen tötet oder durch Gewalt oder Täuschung entführt, festhält, verstümmelt oder schwer verletzt” (CIC 1397), nicht aber, wer einen Menschen foltert. Nicht jede Folter führt ja zu schweren Verletzungen. Zwar ist der Heilige Stuhl im Jahre 2002 der Antifolter-Konvention der Vereinten Nationen von 1984 beigetreten, aber im kirchlichen Recht selber hat das offenbar noch keine Konsequenzen gehabt.
Dabei hätte die Kirche hier allen Anlass, eine dunkle Vergangenheit aufzuarbeiten. Die Folter, die die kirchliche Lehre bis dahin abgelehnt hatte, wurde schließlich vom Papst Innozenz IV. im Jahre 1252 bei der Verfolgung der Katharer erlaubt und drang von da an ins europäische Recht ein. Und die Abschaffung der Folter wurde nicht von Päpsten betrieben, sondern von aufgeklärten weltlichen Herrschern, in Preußen etwa wurde die Folter von Friedrich II, einem Freimaurer, verboten.
Professor Theodor Ebert, Erlangen
Leserzuschrift zu “Verletzen Kirchen-Lehrstühle die Verfassung?” EN 17.04.2012 (veröffentlicht)
Der Artikel zu der Verfassungsbeschwerde gegen die bayerischen Konkordatslehrstühle enthält an einer Stelle eine Ungenauigkeit, die es wert ist, richtig gestellt zu werden: Die 21 (nicht 22) Konkordatslehrstühle an bayerischen Universitäten wurden nicht schon im Jahre 1924, bei Abschluss des Konkordates mit dem damaligen Papst, sondern erst im Jahr 1974 eingerichtet, bei einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Hl. Stuhl. Ihre Einrichtung erfolgte also zu einem Zeitpunkt, als das Grundgesetz ebenso wie die bayerische Verfassung bereits lange in Kraft waren. In beiden Verfassungen ist der Zugang zu öffentlichen Ämtern, und dazu zählen nun einmal Lehrstühle an staatlichen Universitäten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit ausdrücklich garantiert. Den damals handelnden bayerischen Politikern und dem Landtag, der diesen Vertrag in Landesrecht umsetzte, kann nicht verborgen geblieben sein, dass sie mit diesem Zugeständnis an die katholische Kirche einen wichtigen Verfassungsgrundsatz verletzten. Wäre es nicht doch an der Zeit, diese Verletzung der Verfassung zu korrigieren?
Man fragt sich im übrigen auch, warum von seiten der Bayerischen Hochschulen, etwa über die Rektorenkonferenz, gegen dieses anachronistische Relikt nicht deutlicher Protest eingelegt wird. Schließlich stellt das Recht katholischer Bischöfe, einen Wissenschaftler wegen eines mangelnden “katholisch-kirchlichen Standpunktes” (so das Konkordat) von der Berufung auszuschließen, einen massiven Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft und in die Autonomie der Hochschule dar.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Leserbrief zum Bericht: “Guttenberg & Co. - Was sind die Konsequenzen?” von Ottmar Kögel (Extra-Campus NN 7. 2. 2012)
Herrn Heidingsfelder, der sich aus dem Publikum heraus mit der Forderung zu Wort gemeldet hat, dass die Universitäten bekannt gewordene Plagiatsfälle auch öffentlich machen sollten, ist nachdrücklich zuzustimmen. Er selber hat mit seinen Aktivitäten auf VroniPlag ganz wesentlich zur Aufdeckung von Promotions-Schwindeleien beigetragen. Alle die Fälle, bei denen in der letzten Zeit Doktorarbeiten als Plagiate aufgedeckt worden sind und für die der Name Guttenberg nur als prominentester Fall steht, sind nicht in den universitären Prüfungsverfahren ans Licht gekommen, sondern durch Nachforschungen von Plagiatsjägern außerhalb der jeweils betroffenen Universitäten. Nun ist die Doktorarbeit, für die eine Veröffentlichung vorgeschrieben ist, nur die erste Stufe in einem Prozess akademischer Qualifikation. Für die Karriere eines späteren Professors ist eine andere Qualifikationsarbeit aber viel wichtiger, nämlich die Habilitationsschrift. Eine sehr sinnvolle und angebrachte Konsequenz aus der Aufdeckung der bekannt gewordenen Plagiate wäre daher eine Veröffentlichungspflicht auch für die Habilitationsschrift. Schließlich entsteht diese Arbeit wie die Doktorarbeit im allgemeinen unter einem gewissen Zeitdruck, und die Versuchung, hier durch Übernahme fremden Gedankengutes schneller ans Ziel zu kommen, ist durchaus real. Eine Publikationspflicht dürfte dieser Versuchung mit Sicherheit entgegenwirken.
Professor Dr. Theodor Ebert
Zum Bericht von Klaus Dieter Schreiter über eine Demonstration “An die Neonazis: ‘Wir verabscheuen euch’” (EN, 12. 12. 2011) (veröffentlicht)
So sehr eine öffentliche Kundgebung zu begrüßen ist, mit der auch in Erlangen gegen die neuen Nazis und ihre Morde Position bezogen wird, so sehr erscheint es doch kritikwürdig, dass die Veranstalter offenbar keinen Vertreter der in Erlangen lebenden Türken als Redner eingeladen haben. Sind die einfach vergessen worden? Schließlich waren acht der zehn Mordopfer, derer hier gedacht werden sollte, Türken. Da einer der Ermordeten ein Grieche war, hätte man daran denken können, einen Vertreter der Griechen als Redner einzuladen. Auch eine Einladung eines Vertreters der hiesigen jüdischen Gemeinde wäre sicher ganz passend gewesen. Schließlich ist der 19. Dezember der einundzwanzigste Jahrestag der Ermordung des Rabbiners Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frieda Poeschke, die dem ersten rassistischen Mordanschlag nach dem Krieg in unserer Stadt zum Opfer gefallen sind. Und musste diese Kundgebung wirklich mit Gebeten aller in Erlangen beheimateten Weltreligionen ausklingen? Werden damit nicht all jene Bürger ausgeschlossen, die keiner dieser Religionen angehören? Die Forderung eines der Redner, alle V-Leute aus dem rechtsextremen Spektrum abzuziehen, klingt zwar radikal, für einen NPD-Verbotsantrag reicht aber die Abschaltung dieser Figuren in der Leitungsebene dieser Partei. Wirklich radikal und zugleich vernünftig wäre die Forderung, den Verfassungsschutz selber abzuschaffen. Diese Behörde ist in einem demokratisch verfassten Staat nicht nur überflüssig, sondern nachgerade gefährlich.
Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Artikel: “Am Lehrstuhl gesägt” von Frau Seuberlich (August 2011) (nicht veröffentlicht)
Dafür, dass Frau Professor Wessels, die gegen das Besetzungsverfahren beim Konkordatslehrstuhl Praktische Philosophie geklagt hat, nicht einmal unter die sechs letzten Kandidaten kam, seien, so die Universität, fachliche Gründe ausschlaggebend gewesen. Die Gründe, die im Verfahren geltend gemacht wurden, waren an den Haaren herbeigezogen. So wurde etwa behauptet, es gäbe “gewisse Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung”, und das bei einer Kandidatin, die damals eine halbe C3-Professur innehatte und sich nun auf eine volle C4-Stelle (Lehrstuhl) bewarb! Bei der mündlichen Verhandlung am 11. 12. 2008 musste der Kommissionsvorsitzende diese Behauptung dann auch zurücknehmen. Auf die Berufungsliste hatte die Berufungskommission dann auch nicht Frau Wessels, sondern eine Kandidatin gesetzt, die zu dem Zeitpunkt nicht einmal eine Habilitation vorweisen konnte, die erst wenige Wochen nach Beginn des Auswahlverfahrens eine Juniorprofessur erhalten hatte, allerdings nicht für Philosophie, sondern für Didaktik der Philosophie. Ihre Doktorarbeit galt der “Begründungsvielfalt im Naturschutz”, eigentlich kein zentrales Thema der Moralphilosophie. Sie hatte allerdings wohl die “richtige” Konfession. Frau Professor Wessels hatte vor mehreren Jahren in Leipzig habilitiert (Habilschrift “Die gute Samariterin”), sie hatte bereits einen Ruf auf eine C3-Professur ihres Spezialgebietes erhalten (Bayreuth) und hatte C4-Professuren vertreten Die Doktorarbeit von Frau Wessels galt der Frage “Verbietet das Recht auf Leben Abtreibung?” (Note: Summa), und in einer Notiz in der Publikationsliste wurde klargestellt, dass sie diese Frage negativ, im Sinne einer Fristenlösung von 20 Wochen, beantwortet habe. Das Veto das Bischofs wäre absehbar gewesen. Hier zu behaupten, für die Ablehnung von Frau Wessels seien fachliche Gründe ausschlaggebend gewesen, ist bemerkenswert dreist.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zu “Im Schwarm” von Takis Würger DER SPIEGEL 18. 07. 2011
Es ist erfreulich, dass dank PlagDoc und Goalgetter und der Schar ihrer Helfer, die im übrigen zu recht Wert auf Anonymität legen, unrechtmäßig erworbene Doktortitel aberkannt worden sind. Leider werden bei Plagiaten in akademischen Arbeiten, wenn die Plagiatoren aus den Reihen arrivierter Wissenschaftler kommen, keinesfalls immer die notwendigen Konsequenzen gezogen. Als Marion Soreth im Jahre 1990 in Buchform den Nachweis führte, dass die Doktorarbeit von Elisabeth Ströker, damals Lehrstuhlinhaberin an der Uni Köln, zu großen Teilen aus anderen Schriften abgeschrieben war, kam es keineswegs zur Aberkennung des Doktorgrades durch die Universität Bonn, an der Frau Ströker promoviert worden war. Darüber hinaus unterstützte eine Reihe von deutschen Professoren aus geisteswissenschaftlichen Fächern in einer Erklärung in der “Information Philosophie” (August 1991) ausdrücklich Frau Ströker. Einige Namen, die auf dieser Liste stehen, finden sich nun auch auf der von Professor Kreck initiierten Liste, mit der die Uni Bayreuth im Fall Guttenberg zur Einhaltung ihrer eigenen Standards aufgefordert wurde. Soviel intellektuelle Biegsamkeit ist dann doch eher peinlich.
Professor Theodor Ebert, Erlangen
Zum Artikel "Die Staatsleistungen sind geltendes Recht" in taz v. 19. 04. 2011; Leserbrief veröffentlicht in taz v. 28. 04. 2011
“In den Staatsleistungen setzt sich der Gedanke fort: Für den Teil der Finanzierungsgrundlage, der den Kirchen durch den Staat entzogen wurde, soll deren Arbeit finanziell unterstützt werden.” so David Gill, Kirchenjurist der EKD in der taz vom 19. 4. 2011. Dahinter gehört ein dickes Fragezeichen. Die Säkularisation, die mit dem Reichdeputationshauptschluss von 1803 vollzogen wurde, schaffte den Status von Kirchenfürsten und anderen kirchlichen Würdenträgern als Territorialherren ab. Und sie ließ sich bei der Übergabe kirchlicher Besitztümer von dem nachvollziehbaren Gedanken leiten, dass die Einkünfte und Einkommensquellen, die den kirchlichen Territorialherren bisher für staatliche Aufgaben wie Verkehrsinfrastruktur, staatliche Verwaltung in Justiz, Polizei und Militär etc. zur Verfügung standen, nunmehr an die neuen weltlichen Territorialherren übergehen sollten. Da die Bischöfe nun keine Straßen und Brücken mehr zu bauen hatten, konnte man ihnen wohl auch die Einkünfte, die für derartige Zwecke zur Verfügung standen, wegnehmen. Das ist jedenfalls kein Unrecht, und im Jahre 1803 scheint die Kirche das auch nicht als Unrecht angesehen zu haben. Überdies wurde im § 63 dieses Reichsgesetzes “jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchenguts” garantiert. Und im § 77 ist beispielsweise festgelegt, dass “bei solchen Landen, welche ganz von einem geistlichen Regenten auf einen weltlichen übergehen, letzterer alle sowohl Kameral- als Landesschulden eines solchen Landes mit zu übernehmen (. . .) habe.” Daher bestand und besteht auch kein rechtmäßiger Anspruch der Kirchen auf eine Entschädigung für diese Umwidmung von Einkünften. “Die Staatsleistungen sind geltendes Recht” - eher wohl: geltendes Unrecht.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Artikel von Armin Jelenik “Erneuerbare Demokratie” (NN v. 21. 4. 2011)
Das Plädoyer von Armin Jelenik für die Ermöglichung von Volksentscheiden auf Bundesebene kann man nur nachdrücklich unterstützen. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass es, anders als oft behauptet wird, dazu einer Änderung des Grundgesetzes keineswegs bedarf. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 20 (2): “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.” Die Abstimmungen, also die Verfahren der direkten Demokratie, stehen hier gleichberechtigt neben den Wahlen. Notwendig ist dafür allerdings ein mit einfacher Mehrheit im Bundestag zu beschließendes Ausführungsgesetz, wie es im Grundgesetz Art. 29 (6) Satz 2 gefordert wird: “Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, dass Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.” Dass zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene keine Verfassungsänderung notwendig ist, wird seit langem von führenden Verfassungsrechtlern vertreten, etwa von Dr. Till Müller-Heidelberg, bis vor einiger Zeit noch Vorsitzender der Humanistischen Union. Die behauptete Notwendigkeit einer Verfassungsänderung und damit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist nur ein bequemer Weg, den schwarzen Peter den C-Parteien zuzuschieben.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum SPIEGEL-Titel zu Sarrazin 06.09.2010,
Es ist zu billig, wenn die politische Klasse nun meint, die teilweise fehlgelaufene Integration auf muslimische „Integrationsmuffel“ schieben zu können, und für die dann auch gleich passende Sanktionen parat hat. Die Ausgrenzung von Kindern mit muslimischem Hintergrund ist zu einem erheblichen Teil durch die zunehmende Re-Klerikalisierung unseres Schulsystems bewirkt worden. In NRW sind von 3266 Grundschulen 1034 katholische Bekenntnisschulen, dazu kommen 102 evangelische. Praktisch ist also jede dritte Grundschule dort konfessionell. Bezahlt werden sie zu 100 % vom Staat. Ähnlich ist die Lage in Niedersachsen. In den neuen Bundesländern, in denen es zwar keine komplette Kostenübernahme, aber doch eine in Höhe von 80 % gibt, betreiben kirchliche Lobby-Organisationen wie die „Evangelische Schulstiftung“ oder die Verbände der Katholischen Elternschaft das Geschäft der Konfessionalisierung der Schulen. Kindergärten sind in Deutschland ohnehin zu 70 % in kirchlicher Trägerschaft. Klar, dass der „Ausländeranteil“ an diesen Einrichtungen besonders niedrig ist. Noch Fragen?
Professor Theodor Ebert, Erlangen
Veröffentlicht 25.04.2010 in NN
Dass ein katholischer bayerischer Bischof mit 7900 Euro ebenso viel verdient wie ein bayerischer Landrat, ist aus der Sicht des steuerzahlenden Bürgers so lange nicht zu beanstanden, wie die Kirche selber dieses Gehalt, etwa aus der Kirchensteuer, bezahlt.
Aber dass die Gehälter der katholischen Bischöfe und Domkapitulare sowie die ihrer evangelischen Amtsbrüder in Bayern im Unterschied zu anderen Bundesländern aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, ist ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz und von der bayerischen Verfassung vorgesehene Trennung von Staat und Kirche und ein wirklicher Skandal.
Wenn der Sprecher des Kultusministeriums diese Bezahlung aus öffentlichen Kassen mit der Bemerkung verteidigt, Verträge seien einzuhalten, und damit eine offensichtlich verfassungswidrige Abmachung mit der Kirche meint, so kann man sich über diese Einstellung eines bayerischen Beamten nur wundern. Gelten ihm die Interessen der Kirche mehr als die Interessen und die Verfassung des Landes, dessen Beamter er ist?
Und überhaupt: Sollen dann demnächst auch etwa Vertreter anderer Religionsgemeinschaften aus öffentlichen Kassen finanziert werden? Die Verteidiger dieser Praxis in den Reihen der Kirchen mögen sich fragen, wie der biblische Jesus wohl reagiert hätte, wenn ihm Pontius Pilatus eine Bezahlung der Apostel in Höhe des Einkommens eines unteren römischen Provinzbeamten angeboten hätte.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
zu Bericht über Vortrag Gerhard Schröder (EN vom 28. 1. 2010) veröffentlicht
Vor kurzem war ein Bundeskanzler a. D. an der Universität zu einem Vortrag eingeladen, und aus diesem Anlass hat die universitäre und die außer-universitäre Öffentlichkeit nun auch davon Kenntnis erhalten, dass es in Erlangen ein „Zentrum für angewandte Geschichte“ gibt. Für „angewandte“ Geschichte? Gleichgültig, ob man unter ‚Geschichte‘ die Reihe der Geschehnisse oder deren Darstellung versteht, von einer Anwendung lässt sich bei keiner dieser Bedeutungen von ‚Geschichte‘ reden. Man kann Methoden der historischen Forschung auf Geschichte (im Sinne des Geschehenen) anwenden, nur die Geschichte selber lässt sich nicht anwenden. So wie man die Naturwissenschaft anwenden kann, nicht aber die Natur. Vielleicht wird man dem entgegenhalten, dass diese Wendung einfach nur eine knappe Formel für die Anwendung der Methoden historischer Forschung sei. Aber eine solche Anwendung ist doch etwas, womit viele geisteswissenschaftliche Fächer unserer Hochschule befasst sind. Welche Besonderheit soll denn dann mit dem Titel eines „Zentrums für angewandte Geschichte“ zum Ausdruck gebracht werden? Nein, wie man das ‚Anwenden‘ auch wendet, hier ist eine möglicherweise sinnvolle Einrichtung mit einer gedankenlosen Benennung versehen worden. Es bleibt zu hoffen, dass bei der in diesem Zentrum betriebenen historischen Forschung mit weniger Gedankenlosigkeit zu Werke gegangen wird.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Leitartikel von Alexander Jungkunz „Es gibt mehr als Konsum“ (NN v. 02. 12. 09)
Alexander Jungkunz gibt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die Regelung der Ladenöffnungszeiten in Berlin für teilweise verfassungswidrig erklärt wurde, seine uneingeschränkte Zustimmung. Seine Begeisterung über den aus anderen Gründen durchaus begrüßenswerten Schutz der Sonntage lässt ihn aber einen Pferdefuß dieser Entscheidung übersehen. Das Gericht hat nämlich eine Beschwerdebefugnis der Kirchen zur Frage der Sonntagsruhe, wenn auch in diesem Punkt nur mit einer 5 : 3 Mehrheit, anerkannt. Es ist aber nicht zu sehen, warum die Kirchen im weltanschaulich neutralen Staat eine Deutungshoheit über die Sonn- und Feiertage sollten beanspruchen können. Wenn das Gericht behauptet, einem Verfassungsartikel, auf den es sich beruft, sei „ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen, der mit einer dezidiert sozialen, weltlich-neutral ausgerichteten Zwecksetzung einhergeht“, ist das nur ein dem Geist des Grundgesetzes widersprechender Versuch, eine kirchenfreundliche Entscheidung mit einer sozialen Zwecksetzung zu garnieren.
Professor Dr. Theodor Ebert
Veröffentlicht in NN 29.07.2009
Felicia Langer, die sich als Rechtsanwältin in Israel und mit ihren Büchern weltweit für die Rechte der Palästinenser eingesetzt hat, ist nach zahlreichen anderen Ehrungen, unter anderem dem alternativen Friedensnobelpreis, nun das Bundesverdienstkreuz verliehen worden. Dazu kann man ihr und denjenigen, die sich für diese Ehrung eingesetzt haben, nur gratulieren. Felicia Langer hat ihre Anwaltskanzlei in Israel 1990 aufgegeben, aus Protest gegen die Willkür der israelischen Militärgerichtsbarkeit.
Sie lebt seitdem mit ihrem Mann in Tübingen. Ihr Einsatz für die Menschenrechte in Israel und Palästina ist bewundernswert, zumal da sich ihre Kritik keineswegs ausschließlich gegen die israelische Seite richtet. In ihrem Buch «Lasst uns wie Menschen leben« prangert sie auch die Menschenrechtsverletzungen der palästinensischen Autonomiebehörde und der Hamas an.
Es ist daher ganz unverständlich, um nicht zu sagen traurig, dass jüdische Mitbürger, wie Ralph Giordano und hier zuletzt Arno Hamburger, gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Langer protestieren, weil sie eine «ausgewiesene Israel-Feindin«, so Arno Hamburger, sei. Die Vertreter der jüdischen Gemeinde in Deutschland sollten zur Kenntnis nehmen, dass ihre eigene bedingungslose Unterstützung der Politik Israels, einer Politik, die gegen fundamentale Grundsätze des Völkerrechts ebenso wie gegen die Menschenrechte verstößt, zuletzt beim Krieg im Gazastreifen, den Interessen der Menschen in Israel langfristig nur schadet.
Und sie sollten auch darauf verzichten, Kritiker dieser Politik automatisch des Antisemitismus zu verdächtigen. Frau Langer, die in Polen geboren wurde, hat, ebenso wie ihr Ehemann, fast ihre gesamte Verwandtschaft durch die Verbrechen Nazideutschlands verloren. Dass nun jüdische Mitbürger gerade dieser Frau, auf die sie eigentlich stolz sein sollten, die Solidarität aufkündigen, ist beschämend.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Leitartikel v. Harald Baumer „Die Gretchenfrage“ NN v. 27. 04. 2009
Harald Baumer behauptet in seinem Leitartikel (NN v. 27. 4. 2009): „Missglückter Religions-Volksentscheid schlug viele Wunden“. Da muss ihm etwas durcheinander geraten sein: Nicht der Volksentscheid ist missglückt, sondern der Versuch der beiden Kirchen, ihren schwindenden Einfluss mit dem Mittel eines Volksentscheids zu festigen. Und das ist auch gut so. Dass es hier um Einfluss geht, nämlich um die Möglichkeit, in staatlichen Schulen auf Staatskosten zu für ihren Glauben zu werben, das verrät Herr Baumer ungewollt, wenn er schreibt, die Kirchen müssten nach ihrer Niederlage nun „mehr für ihren Glauben werben, als es sonst der Fall gewesen wäre“, – sonst, weil ihnen beim Erfolg von Pro Reli die Werbemöglichkeit des Religionsunterrichtes zur Verfügung gestanden hätte.
Zwar scheint Berlin, wo Religion nicht, anders als „im übrigen Land ein ordentliches, versetzungsrelevantes Schulfach“ ist, eine Ausnahme, aber eben nur, wenn man nicht über die Grenzen Deutschlands hinausblickt. In den allermeisten westeuropäischen Staaten gibt es an staatlichen Schulen kein Fach Religion, in dem die Schüler, getrennt nach dem Glauben ihrer Eltern, jeweils von einem Vertreter dieser Religion in dem Glaubenssystem seiner Religion unterwiesen werden. Dass Religionen, von denen jede für sich die Wahrheit zu besitzen meint, von denen das aber keine mit Argumenten beweisen kann, eher in der Lage sein sollen, der von Harald Baumer beklagten religiösen Zersplitterung der Gesellschaft entgegenzuwirken als ein gemeinsamer Ethikunterricht, ist doch wohl eine fromme Illusion. Dass etwa der für unser Gemeinwesen zentrale Grundwert der Toleranz bei den Religionen nicht besonders gut aufgehoben ist, zeigen nicht nur die zahlreichen Beispiele religiöser Fanatiker im heutigen Islam, sondern auch ein Papst, der die Katholikin Frau Kennedy als Botschafterin der USA im Vatikan ablehnt, nur weil sie in bestimmten Fragen eine andere Meinung vertritt als die offizielle katholische Lehre.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
zu R. Groebe „Kein Generalverdacht gegen die Professoren“ EN v. 16. 12. 2008
Der Bericht von Reinhard Groebe über das Gerichtsverfahren gegen den Konkordatslehrstuhl enthält einige sachliche Unrichtigkeiten, die ich vorab richtigstellen möchte. Das Konkordat von 1924 war nicht eine Vereinbarung zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich, sondern zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern. Mit dem Deutschen Reich hat der Vatikan erst unter Hitler ein Konkordat geschlossen. Das Vetorecht bayerischer Bischöfe bei der Besetzung von 21 Lehrstühlen ist auch nicht in diesem, 1924 geschlossenen Konkordat vereinbart worden, sondern erst bei einem Zusatzvertrag aus dem Jahre 1974. Zu einer Fortsetzung des Berufungsverfahrens ist die Universität aufgrund der am 11. Dezember getroffenen Entscheidung erst dann berechtigt, wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, d. h. wenn dagegen keine Rechtsmittel eingelegt werden. Damit ist aber wohl zu rechnen.
Die Quintessenz der Entscheidung selbst läßt sich in drei Worten zusammenfassen: „begründet, aber unzulässig“. Nach Meinung des Gerichtes wäre nur jemand
zur Klage befugt, der sich auf eine dem bischöflichen Vetorecht unterliegende Stelle beworben hat und dem mitgeteilt worden ist, dass er/sie wegen des fehlenden „kirchlich-katholischen Standpunktes“ die Stelle nicht erhalten kann. Das ist nicht nur bemerkenswert weltfremd, sondern läuft auf die Verweigerung effektiven Rechtsschutzes hinaus. Dabei ist durch das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 11) bereits eine Ausschreibung verboten, die eine Diskriminierung enthält, ganz abgesehen von den klaren Bestimmungen der Verfassung Bayerns (Art. 107 (4)) und des Grundgesetzes (Art. 33 (2)), in denen das Grundrecht eines vom religiösen Bekenntnis unabhängigen Zugangs zu öffentlichen Ämtern garantiert ist.
Der Lehrstuhl für Praktische Philosophie ist mit der Ausbildung der Gymnasiallehrer für das Schulfach Ethik betraut, also für jenes Fach, in dem die Schüler unterrichtet werden, die sich vom konfessionellen Religionsunterricht abgemeldet haben. Die Ausbildung ausgerechnet dieser Lehrer jemandem anzuvertrauen, der nur mit dem Segen des katholischen Bischofs seine Stelle antreten kann, hat, sagen wir einmal, ein Geschmäckle. Angesichts dieses Umstandes kann man sich über den Eifer nur wundern, mit dem sich die Vertreter der Universität in diesem Verfahren für ein kirchliches Privileg in die Bresche werfen, das ebenso anstößig wie anachronistisch ist.
Das Bayerische Verfassungsgericht, das im Jahre 1980 über eine Popularklage gegen die Konkordatslehrstühle zu entscheiden hatte, ist immerhin zu der Feststellung gekommen, dass „dem Studierenden (. . .) die Möglichkeit der Wahl des Lehrangebotes offen bleiben“ muss und dass, soweit „in bestimmten Fachgebieten nur ein konkordatsgebundener Lehrstuhl vorhanden sein sollte, (. . .) der Staat hieraus Folgerungen ziehen“ müßte. Für das Fachgebiet Praktische Philosophie und damit für die Ausbildung der Ethiklehrer an der Universität Erlangen ist das der Fall. Ganz unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens sollte die Universität im Interesse der Studierenden daher für die Einrichtung eines nicht konkordatsgebundenen Lehrstuhls für Praktische Philosophie Sorge tragen.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
zum Leitartikel v. Wolfgang Schmieg „Politisches Lehrstück“ in NN v. 06. 12. 2008 (gekürzt veröffentlicht)
Es sind nicht die Fehler von Frau Ypsilanti, die Koch an die Macht zurückbringen, sondern es ist das Verhalten von einigen Mitgliedern der SPD-Fraktion in Hessen, denen die Verhinderung einer Politik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung und insbesondere im Interesse der einkommensschwachen Schichten wichtiger war als der Schaden, den sie damit für ihre Partei anrichten. Frau Ypsilanti wird von Wolfgang Schmieg als Fehler vorgehalten, dass sie „vergaß, die Zweifler und Skeptiker in der eigenen Fraktion einzubinden“, wo sie doch hätte wissen müssen, dass „die Abgeordneten im Zweifelsfall also ihrem Gewissen folgen müssen“. Buchstabieren wir das doch einmal aus: Die Einbindung der Zweifler hätte darin bestanden, Herrn Walter das Wirtschaftsministerium anzubieten. Einmal angenommen, Frau Ypsilanti hätte das getan. Dann wäre Herr Walter hessischer Wirtschaftsminister in einer von den Linken tolerierten Regierung geworden (mit entsprechendem Störpotential gegen Frau Ypsilantis Politik) und sein und seiner Mitstreiterinnen Last-minute-Gewissen wäre gar nicht erst in Aktion getreten. Noch einmal zum Mitschreiben: Der Grund für die verweigerte Unterstützung durch Herrn Walter und Co. war nicht der vorgeschützte Gewissenskonflikt, sondern der Umstand, dass nicht Herr Walter, sondern Hermann Scheer das Wirtschaftsministerium bekommen sollte. Will Herr Schmieg wirklich behaupten, dass ein geplatztes Machtkalkül, die Verweigerung des einflussreichen Wirtschaftsministeriums, jener „Zweifelsfall“ war, der dazu führte, dass Herr Walter nun hat seinem „Gewissen folgen müssen“?
Dass diese Abgeordneten nun auch noch Frau Ypsilantis Rücktritt von ihren Ämtern verlangen und sich dabei auf den journalistischen Radau u.a. eines Wolfgang Schmieg verlassen können, zeigt nur den Verfall der Sitten in der Politik wie in den deutschen Medien.
Nebenbei: Wie hat eigentlich das Gewissen dieser Abgeordneten reagiert, als die SPD auf Bundesebene ihr vor der Wahl gegebenes Versprechen gebrochen hat, die Mehrwertsteuer nicht zu erhöhen? Und wo waren dazu die Leitartikel von Wolfgang Schmieg? Wo doch dieses Verhalten der SPD-Führung für die Bürger sehr viel schmerzhaftere Folgen hat als die Tolerierung einer rot-grünen Regierung in Hessen durch die Linke.
An die 05.12.2008
Redaktion des
“Scheibenwischer”
Ich habe Ihre Sendung vom 20. 11. erst am 30. in 3sat gesehen. Ich kann nur sagen, ich bin enttäuscht und empört. Ich bringe es ja gerade noch fertig, Herrn Riechlings Faxen und Grimassen, die er offenbar für komödiantische Leistungen hält, über mich ergehen zu lassen. Aber ich schaue mir den Scheibenwischer nicht an, um die Anti-Ypsilanti-Kampagne unserer gleichgeschalteten Medien von FAZ bis Spiegel auch da noch einmal vorgekocht zu bekommen. Entweder die Herren Jonas und Riechling glauben den Versicherungen der drei Herrschaften mit dem last-minute-Gewissen, dann sind sie politisch naiv, oder sie wissen, welches Spiel sie hier mitspielen, dann sind sie politisch korrupt.
Oder meinen Sie nicht, dass man diese „Gewissens“-entscheidungen hätte hinterfragen können? Das Gewissen regte sich doch bei den dreien, als es klar war, dass Herr Walter nicht das Wirtschaftsministerium bekommen sollte, von dem aus er die Politik von Frau Ypsilanti wunderbar hätte konterkarieren können. Auch in einem politischen Kabarett könnte man darauf hinweisen, dass Herr Walter der hessischen Finanzindustrie verbunden ist: Er gehört dem Verwaltungsrat der Hessischen Landesbank an. Privat ist er übrigens mit der Pressesprecherin des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch verbandelt. Nebenbei: Auch Frau Dagmar Metzger hat ihre Industriekontakte: Wie den Angaben auf ihrer Landtagswebsite zu entnehmen ist, sitzt sie im Aufsichtsrat der Südhessischen Energie AG.
Nebenbei: Wo war eigentlich das Gewissen dieser Personen, als die Bundes-SPD unter Bruch eines Wahlversprechens die Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte angehoben hat? Ein Verhalten übrigens, das für den Normalbürger weitaus spürbarere Konsequenzen hat als die Tolerierung einer rotgrünen Regierung in Hessen durch die Linke.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
An die 05.12.2008
Redaktion von
Panorama
Sehr geehrte Damen und Herren,
da auf Ihrer Website leider nicht die Möglichkeit besteht, Ihnen direkt eine Mail zu senden, muss ich den Weg über den NDR nehmen. Ich hoffe, meine Mail erreicht Sie trotzdem.
Ich möchte nachdrücklich meinen Protest einlegen gegen den Bericht zu Dagmar Metzger MdL in Ihrer letzten Sendung. Es mag ja sein, dass Sie Frau Metzger Ihre Beteuerungen abnehmen und hier einen Gewissenskonflikt sehen. Aber welchen Informationswert soll denn eigentlich ein solcher Bericht mit viel human touch haben? Dass die Genossen in der SPD sooo gemein zu ihr sind, mussten wir das wirklich auch noch in Panorama erfahren? Wäre es nicht interessant gewesen, Ihren Zuschauern mitzuteilen, dass Frau Metzger auch im Aufsichtsrat der Südhessischen Energie AG sitzt (steht so auf ihrer Webseite)? Der Bericht war von einer journalistischen Oberflächlichkeit, den ich Ihnen nicht nachsehen kann. Investigativer Journalismus = 0! Dass sie und ihre drei Freunde mit dem last-minute-Gewissen hier gezielt die Möglichkeit einer Politik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung zerstört haben, spielt für Sie offenbar keine Rolle. Hätten Sie nicht Frau Metzger vielleicht einmal fragen können, wie denn ihr politisch so sensibles Gewissen mit dem Wortbruch der Bundes-SPD bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte fertig geworden ist. Ein Wortbruch übrigens, der für den Normalbürger weitaus spürbarere Konsequenzen hat als die Tolerierung einer rotgrünen Regierung in Hessen durch die Linke.
Gute Besserung
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Leserbrief an die Nürnberger Nachrichten vom 07.11. 2008 (nicht veröffentlicht)
Ich muss die kritischen Kommentare von Wolfgang Schmieg zum Wortbruch, den die Bundes-SPD mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer begangen hat, ebenso übersehen haben wie seine kritischen Kommentare zum Wortbruch der Hamburger Grünen bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg. Oder hat er dazu tatsächlich keine verfasst? Wo doch die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Umweltverschmutzung durch das Hamburger Kohlekraftwerk die Menschen in Deutschland viel direkter trifft als eine Regierungsübernahme in Hessen durch Frau Ypsilanti unter Tolerierung von den sechs Abgeordneten der Linken.
Vielleicht wird es die Leser der NN interessieren, dass Herr Walter, der Anführer jener drei sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten mit dem Last-minute-Gewissen, der Finanzindustrie verbunden ist: Er gehört dem Verwaltungsrat der Hessischen Landesbank an. Privat ist er übrigens mit der Pressesprecherin des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch verbandelt. Nebenbei: Auch Frau Dagmar Metzger hat ihre Industriekontakte: Wie den Angaben auf ihrer Landtagswebsite zu entnehmen ist, sitzt sie im Aufsichtsrat der Südhessischen Energie AG. Wie auf ihrer Website weiter zu erfahren ist, hat sie ein besonderes Faible für Oper und Theater. Man kann nur hoffen, dass sie nach der für Januar vorgesehenen Landtagswahl in Hessen nur noch in Oper und Theater, nicht aber im hessischen Landtag sitzt.
Professor Theodor Ebert, Erlangen
Zu Berichten in NN in April/Mai 2008, veröffentlicht
Sie kritisieren zu Recht die Umstände an der Katholischen Universität Eichstätt, an der ein von den Gremien dieser Hochschule gewählter Präsident sein Amt wegen einer kirchlichen Intervention nicht antreten kann. Man kann das skandalös nennen, aber der eigentliche Skandal ist doch die Existenz einer solchen Hochschule. Sie wurde begründet durch einen staatsrechtlichen Vertrag Bayerns mit dem Vatikan, ein politisches Gebilde, das auf einem im Mittelalter fabrizierten gefälschten Dokument, der sog. Konstantinischen Schenkung, beruht. Dieser Pseudo-Staat benutzt das Mittel des Staatsvertrags, mit dem sonst die wechselseitigen Rechte der Bürger zweier Staaten geregelt werden, zu nichts anderem als dazu, sich in die Innenpolitik anderer Staaten einzumischen und Privilegien für Angehörige der katholischen Konfession herauszuschlagen. Im Falle der Katholischen Universität Eichstätt werden die Kosten dieser Hochschule zu 85 Prozent, nicht, wie in den NN zu lesen war, zu 75 Prozent, (in der Anfangsphase sogar zu 90 Prozent), vom Steuerzahler getragen (nachzulesen ist der Vertrag auf der Website von laizisten.de). Finanziert wird damit, großenteils aus dem allgemeinen Steuertopf, eine Hochschule, der selbst die FAZ, sicher kein Blatt, das für anti-katholische Agitation bekannt ist, „ein gerüttelt Maß an geistigem Provinzialismus“ bescheinigt (FAZ v. 29. April). Finanziert wird damit eine Hochschule, die nicht einmal Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist. Und wie sich jetzt zeigt, eine Hochschule, an der ein klerikaler Intrigantenstadl seine Spielchen treiben kann. Wäre es nicht langsam Zeit, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Vatikan zu kündigen?
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
zu Matthias Matussek „Macht und Gewissen“ DER SPIEGEL 17. 03. 2008
Herrn Matussek ist nicht nur bei seinen philosophiehistorischen Dekorationsstücken einiges durcheinandergerutscht (Kant meint tatsächlich, man sei moralisch verpflichtet, auch dem SS-Mann auf der Suche nach dem Flüchtling die Wahrheit zu sagen), sondern bei seiner moralischen Begrifflichkeit allgemein.
Wer lügt, der sagt etwas, von dem er im Augenblick der Äußerung weiß oder annehmen muß, dass es nicht der Wahrheit entspricht. Wer eine gegebene Zusage nicht einhält, der ist nur dann ein Lügner, wenn er bei Abgabe des Versprechens bereits weiß oder annehmen muß, dass er dieses Versprechen gar nicht erfüllen kann. Im Fall der Hessen-SPD geht es klarerweise um den (versuchten) Bruch einer Zusage, nicht um eine Lüge. Schlimmer als der Bruch des Wahlversprechens, mit der Linkspartei bei der Wahl zur Ministerpräsidentin nicht zu kooperieren, war wohl das Versprechen selbst, denn sein Zweck war in erster Linie der, die Wähler unter Druck zu setzen. Zwar bleibt die Nichteinhaltung einer Zusage auch dann ein Makel, wenn die Zusage aus einem anstößigen Motiv gemacht wurde, aber es kann Umstände geben, bei denen wichtige Ziele, etwa die Durchsetzung bestimmter politischer Inhalte, es geboten erscheinen lassen, diesen Makel auf sich zu nehmen. Der SPD-Wähler, der auf die Einhaltung des Versprechens, mit der Linkspartei in keiner Weise zu kooperieren, einen derart gesteigerten Wert legt, dass er dafür den Verzicht auf eine sozial und ökologisch sinnvolle Politik und das Weiterregieren von Roland Koch in Kauf nimmt, scheint mir ohnehin eher ein Popanz in der Phantasie von Frau Metzger und gewisser Journalisten zu sein.
Erlangen (Bayern) Professor Dr. Theodor Ebert
Zu Berichten in den NN vom Januar 2008 zur Hessenwahl, (veröffentlicht)
Da gibt es eine gesellschaftliche ebenso wie eine parlamentarische Mehrheit in Hessen für eine linke Politik, und die SPD-Kandidatin Ypsilanti meint vor der Wahl, eine Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke ausschließen zu müssen. Dummheit oder Feigheit vor irgendwelchen Parteifürsten? Jedenfalls ein kapitaler strategischer Fehler, so ganz zu Recht Rudolf Dressler, ein Sozialdemokrat alter Schule, im Deutschlandfunk.
Ärgerlich auch die aktuelle Umfrage der NN vom 31. 01. „Um an die Macht zu kommen, lässt sich die SPD notfalls auch von der Linken tolerieren.“ Nur bei dieser Frage wird ein etwas anrüchig klingendes Motiv mitgeliefert. Als ob die anderen Varianten nicht auch ein Weg wären, um an die Macht zu kommen. Wäre es nicht ehrlicher zu fragen: „Um die linke Politik zu realisieren, die sie ihren Wählern versprochen hat, läßt sich die SPD in Hessen von der Linken tolerieren.“?
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Artikel „Das Beste“ für die besten Studenten. NN v.19. 06. 07
Die Uni Erlangen-Nürnberg will „mit einem Teil der Studiengebühren (. . .) ein ‚Leonardo-Kolleg‘ finanzieren, das die besten Studierenden gezielt fördern soll.“ Hinter diese Idee muß man wohl ein dickes Fragezeichen setzen. Zunächst einmal ist es rechtlich höchst problematisch, mit den Geldern, die von der großen Mehrheit der Studierenden aufgebracht werden (und wofür diese sich zum Teil verschulden müssen), Dinge zu finanzieren, die nur einem kleinen Teil der Studierenden zu gute kommen. In einem Klageverfahren gegen diese Verwendung von Studiengebühren würde die FAU vermutlich unterliegen. Die Universität wäre gut beraten, die eingenommenen Studiengebühren nur so einzusetzen, daß sie im Prinzip allen Studierenden nützen, etwa durch Verbesserung der Versorgung mit Literatur in den Bibliotheken, mit verbesserten Öffnungszeiten, mit Computer-Arbeitsplätzen und vor allem einfach mit einer besseren kollektiven und individuellen Betreuung der Studierenden.
Für überdurchschnittlich begabte Studierende gibt es im übrigen auch jetzt schon eine Reihe von Fördermöglichkeiten, etwa die Studienstiftung des deutschen Volkes oder die Begabtenförderungen der Kirchen, der Parteien oder der Gewerkschaft. In der deutschen Universitätsausbildung liegt nicht die Förderung überdurchschnittlich begabter Studenten im Argen, sondern die sich in hohen Abbrecherzahlen dokumentierende Organisation des Studiums für die breite Masse der Studierenden. Hier etwas zum Besseren zu wenden ist weniger spektakulär und öffentlichkeitswirksam als die Einladung „herausragender Persönlichkeiten“, aber mit Sicherheit sinnvoller. Und es ist etwas, das nur an den einzelnen Universitäten geleistet werden kann.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
zu Sabine Stoll „Wir blockieren und wir randalieren“ NN v. 07.06.2007, nicht veröffentlicht
Frau Sabine Stoll schreibt in ihrem Bericht über die Nürnberger Autonomen (NN, 07. 06. 07): „Am 1. Mai schleuderten die Autonomen Flaschen und Steine bei der Anti-Nazi-Demo in Richtung Polizei und Bayerns Innenminister Günther Beckstein.“ Ich stand am 1. Mai etwa zwanzig Meter entfernt vor dem Podium, auf dem OB Maly und nach ihm Innenminister Beckstein sprachen. Während der Rede von Herrn Beckstein wurden weder Flaschen noch Steine in seine Richtung oder in die Richtung der in der Nähe des Podiums stehenden Polizeibeamten geworfen. Auch waren die jungen Leute, die ihren Protest gegen den Auftritt von Herrn Beckstein durch Sprechchöre zum Ausdruck brachten (das Recht auf Meinungsäußerung deckt wohl auch solche kollektiven Verlautbarungen ab), von Haartracht und sonstigem Outfit her in ihrer Mehrzahl nicht den Autonomen zuzurechnen.
Einen Krawall auch noch nachträglich herbeizuschreiben hielt ich bislang eher für eine Spezialität der BILD-Zeitung.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Bericht «Nein zu aktiver Sterbehilfe» (EN vom 29. März 2007), am 06. 04. 07 gekürzt veröffentlicht, gestrichener Text in eckigen Klammern
[Sie berichten (EN v. 29. 03. 07), daß das klinische Ethikkomitee des Uniklinikums Erlangen sich in einer Stellungnahme, deren Wortlaut auf der Internetseite der Universität nachzulesen ist, sowohl gegen den assistierten Suizid wie auch gegen die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) gewandt hat.] Assistierter Suizid (Beihilfe zur Selbsttötung) ist nach deutschem Recht nicht strafbar, weil die Beihilfe zu einer Tat, die selber nicht strafbar ist, ebenfalls nicht strafbar ist. Daher sollte man diesen Fall klar von der (nach deutschem Recht derzeit noch) strafbaren Tötung auf Verlangen unterscheiden und beides nicht, wie das in der Stellungnahme dieses Komitees geschieht, über einen Kamm scheren. [Prüft man dann die Gründe für die Meinung, die das Ethikkomitee hier kundtut, so stößt man leider nur auf dogmatische Versicherungen. „Die Gewährung aktiver Sterbehilfe steht für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Erlangen nicht in Einklag (sic!) mit ihrem beruflichen Ethos.“ Manchmal sind Tippfehler ja ganz aufschlußreich.] Richtig ist, daß bei der derzeitigen Rechtslage die Gewährung aktiver Sterbehilfe eine Anklage nach sich zieht, aber vielleicht sollte man diese Rechtslage auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Prinzipien unseres Rechtsstaates wie dem Selbstbestimmungsrecht überprüfen. Warum der mangelnde Einklang mit dem beruflichen Ethos? „Die Herbeiführung des Todes durch die Applikation oder die Bereitstellung eines todbringenden Medikamentes“ (das erste ist strafbar, das zweite nicht, aber der Unterschied spielt für unsere klinischen Ethiker keine Rolle) „würde die Arzt-Patienten-Beziehung belasten und das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patient stören.“ Eine durch nichts bewiesene Behauptung. Sicher ist aber umgekehrt, daß eine Behandlung gegen den Willen des Patienten, der eine Beendigung seines Leidens wünscht, oder auch die Aussicht darauf das Verhältnis zwischen Arzt und Patient in der Tat sehr belasten würde und geeignet ist, ein Vertrauensverhältnis zwischen beiden zu zerstören.
Es ist nur zu begrüßen, wenn die in Deutschland lange vernachlässigte Palliativmedizin gestärkt und ausgebaut wird, aber sie sollte ein Angebot an die Patienten sein und kein Grund, den Willen des Patienten, der eine Beendigung seines Leidens wünscht, als irrationale, angsterfüllte Regung abzutun, nach dem Motto: im Zweifel für das Leben. Nein: im Zweifel für den Willen des Kranken. Alles andere ist ärztlicher Paternalismus, und von diesem Geist ist diese Stellungnahme nur zu sehr erfüllt. Die Stellungnahme begreift „den Wunsch nach einer Selbsttötung am Lebensende als Ausdruck einer großen Notlage (. . .). Diese Notlage wird ernst genommen.“ Und der Wunsch?
[Da ich selber die Medizin nur als Patient kenne und nicht aus der ärztlichen Perspektive, möchte ich mit dem Zitat eines Arztes schließen, nämlich des Chirurgen Christiaan Barnard: „Ich habe nur aus einem einzigen Grund niemals aktive Euthanasie betrieben, weil sie nämlich gesetzlich verboten ist. Aber ich habe oft genug am Bett eines Sterbenden erkannt, wie nötig es wäre, manchem Patienten diese Hilfe zu gewähren. Wer behauptet, dass sich die Schmerzen eines Sterbenden immer lindern lassen, kennt entweder die Praxis nicht oder es fehlt ihm einfach an Mitgefühl.“ (Christiaan Barnard: Glückliches Leben - Würdiger Tod. München 1983, 113)]
Professor Theodor Ebert, Erlangen
Zum Kommentar von Dieter Schwab „Mut zur Zurückhaltung“ NN v. 29.03.2007,
Dieter Schwab (NN v. 29. 03. 07) kritisiert sehr richtig den Entwurf der Abgeordneten Bosbach (CDU), Röspel (SPD), Winkler (Grüne) und Fricke (FDP) zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Mit diesem Entwurf würden Patientenverfügungen nur dann rechtliche Gültigkeit haben, wenn „ein irreversibel tödlicher Krankheitsverlauf“ vorliegt. Der Antrag dieser Abgeordneten, der das Selbstbestimmungsrecht der Patienten weitgehend außer Kraft setzt und damit auch gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt, trägt die Überschrift „Selbstbestimmungsrecht stärken – Patientenwohl schützen“; das ist eine dreiste Heuchelei. Der Antrag ist übrigens wesentlich von dem Abgeordneten der Grünen, Josef Winkler, mitgeschrieben worden. Winkler ist in seiner Fraktion „Sprecher für Kirchenpolitik“; er ist, wie man seiner homepage entnehmen kann, auch in kirchlichen Gremien tätig. Versteht er sein Amt als „Sprecher für Kirchenpolitik“ so, daß er im Bundestag die Politik der Kirche(n) unterstützen soll? Den Moralvorstellungen der katholischen Kirche steht ein Recht des Menschen, über sein Lebensende selbstbestimmt zu entscheiden, zwar entgegen, aber das spricht doch vielleicht eher für unsere Rechtsordnung, die das anders sieht. Anzumerken ist noch, daß mit einer Beschränkung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten auch die finanziellen Interessen der (meist kirchlichen) Hospize bedient werden. Die oben genannten Volksvertreter und viele ihrer Kollegen sollten einfach zur Kenntnis nehmen, daß eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung sich immer wieder für ein weitgehendes Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende einschließlich der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ausspricht.
Professor Theodor Ebert, Erlangen
Zum Leitartikel v. Wolfgang Schmieg zum Fall Kurnaz/Steinmeier in NN v. 02.02.2007, veröffentlicht
Die deutsche Bundesregierung und für sie federführend Herr Steinmeier hatten im Jahre 2002 die Möglichkeit, Herrn Murat Kurnaz nach Deutschland zurückkommen zu lassen und ihm damit weitere Jahre in dem us-amerikanischen Foltergefängnis auf Guatanamo zu ersparen. Sie haben statt dessen die Rückkehr von Kurnaz aktiv verhindert. Herr Steinmeier redet sich jetzt darauf hinaus, daß Kurnaz von ihm und von den Geheimdiensten als Sicherheitsrisiko eingestuft worden sei. Wolfgang Schmieg behauptet, das sei „aus damaliger Sicht (. . .) eine zumindest nachvollziehbare Entscheidung“ gewesen. Wie bitte? Die US-Amerikaner halten Herrn Kurnaz, was nur ein paar Zeilen vorher zu lesen ist, für unschuldig, wohlgemerkt nach Verhör unter Folter. Wieso ist er dann für Herrn Steinmeier ein Sicherheitsrisiko? Vielleicht meinten die Dienste und Herr Steinmeier einfach, daß jemand, der die Verteidigung der Freiheit à la USA am eigenen Leibe erfahren hat, anschließend zum Sicherheitsrisiko wird. Aber auch das ist wenig glaubwürdig, denn man hatte Herrn Kurnaz ja komplett im Polizeicomputer und konnte ihn rund um die Uhr überwachen. Ist die Wahrheit nicht eher, daß man jemanden, der nach seiner Rückkehr aus Guatanamo einige unbequeme Fragen stellen und lästige Wahrheiten mitteilen würde, lieber im US-Foltergefängnis sitzen als nach Deutschland zurückkehren lassen wollte?
Wenn Herr Steinmeier heute versichert, ihm ginge das Schicksal von Herrn Kurnaz zu Herzen, so ist die Heuchelei, von der Wolfgang Schmieg schreibt, wohl in erster Linie bei Herrn Steinmeier zu suchen. Wenn Herr Steinmeier keine besseren Erklärungen aufzutischen hat als die bisher vorgebrachten Einlassungen, dann kann man sein Verhalten und das anderer Entscheidungsträger in dieser Angelegenheit nur als schäbig und feige bezeichnen. Er sollte dann von seinem Amt als Außenminister zurücktreten, und die NN sollten sein Verhalten im Fall Kurnaz nicht mit flauen Argumenten verteidigen.
Professor Theodor Ebert, Erlangen
am 15. 07. 2006 an Redaktion NN geschickt, später dort veröffentlicht.
Das Gutachten, das der Erlanger Politologe Gotthard Jasper zu Landesbischof Meiser vorgelegt hat, plädiert dafür, „im Respekt vor den Motiven der alten Beschlüsse auf eine Umbenennung“ der Bischof-Meiser-Straße in Nürnberg zu verzichten. Daher ziehen sich durch sein Gutachten zwei Argumentationen: die erste betrifft die Bewertung Meisers, die andere, kürzere, die Motive des Nürnberger Stadtrates im Jahre 1957, eine Straße nach Hans Meiser zu benennen.
Was die Bewertung Meisers angeht, so läuft das Gutachten darauf hinaus, das Verhalten Meisers in den Jahren der Weimarer Republik sowie während des Dritten Reiches und in der Nachkriegszeit wenn nicht zu entschuldigen, so doch weitgehend moralisch zu relativieren. Meiser sei eben, so Jasper mehrmals, ein „Kind seiner Zeit“. Gemeint ist: ein Kind seines sozialen Milieus, schließlich waren auch die Personen, die das NS-Regime aktiv bekämpft haben, Kinder ihrer Zeit. Ob das, was Jasper zur Entlastung von Meiser in seinem Gutachten vorträgt, wirklich stichhaltig ist, kann dahingestellt bleiben, auch wenn man sich über gewisse Wendungen in dem Gutachten schon wundern muß: Meisers „Haltung zur Judenfrage“ ist für seinen massiven Antisemitismus ein recht harmloser und überdies peinlicher Titel, und dass Meiser, um seine Kirche intakt zu erhalten, dem NS-Regime „erhebliche Konzessionen machen mußte“, ist durch nichts bewiesen, richtig ist nur, dass er erhebliche Konzessionen gemacht hat.
Auch eine gelungene Entlastung Meisers könnte ihm kaum den Status moralischer Vorbildlichkeit geben, die die Benennung einer Straße nach ihm rechtfertigen würde. Das weiß auch der Gutachter Jasper, der schließlich zugeben muß, dass heute „kaum etwas dafür sprechen (würde), eine Straße nach Hans Meiser zu benennen.“ Dennoch plädiert Jasper dafür, „eine ehrlich gemeinte und im Kontext der Zeit verständliche Entscheidung“ des Nürnberger Stadtrates im Jahre 1957 nicht zu korrigieren. Man fragt sich, woher er so genau über die Motive der damaligen Stadträte informiert ist. Tatsache ist, dass den damaligen Stadträten die Rolle Meisers vor dem und im Dritten Reich, insbesondere seine antisemitischen Ausfälle ebenso bekannt sein konnten wie Meisers Versuche, nach dem Kriege die Entnazifizierung zu sabotieren, und sein Engagement für eine Amnestie verurteilter NS-Verbrecher. Tatsache ist auch, dass den damaligen Stadträten die Verbrechen des NS-Regimes bekannt waren; die Fotos mit den Leichenbergen aus den Vernichtungslagern waren auch in deutschen Zeitungen erschienen. Die damaligen Stadträte hätten sich fragen müssen, welchen Eindruck die Ehrung eines Mannes, der das NS-Regime ideologisch vorbereitet und dann mit ihm kooperiert hat, auf das Ausland, aber auch auf die Deutschen, die unter den Nazis verfolgt wurden, wohl machen würde. Zu entschuldigen war die Ehrung Meisers schon damals in keiner Weise. Verständlich ist sie nur im „Kontext der Zeit“, nämlich der fünfziger Jahre, in denen nach dem Ende der Besatzungszeit Teile der NS-Eliten längst wieder in Führungspositionen des neuen Staates eingerückt waren. Die heutigen Nürnberger Stadräte wären schlecht beraten, würden sie der damaligen Fehlentscheidung noch nachträglich ihren Segen geben.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Spiegel-Streitgespräch Corts/Lucas in Spiegel 2006 Nr. 27 (3.7.06)
Aus meiner langjährigen Erfahrung als (inzwischen pensionierter) Hochschullehrer kann ich dem Studenten Juko Mark Lucas nur zustimmen, wenn er sagt, „dass Gebühren für Bildung nur die falschen Leute belasten und für die Qualität der Lehre gar nichts bringen.“ Studiengebühren sind gut für dumme Kinder reicher Eltern, denn denen wird dadurch Konkurrenz vom Halse gehalten. Die Vorstellung, die Einführung von Studiengebühren würde zu einer Verbesserung der Lehre führen, ist bestenfalls naiv. Dafür hat die Lehre und erst recht ihre Verbesserung durch kritische Bewertung an deutschen Universitäten einen viel zu geringen Stellenwert. An den bayerischen Universitäten wurde im Jahre 1998 per Gesetz eine regelmäßige Bewertung der Lehrveranstaltungen vorgeschrieben. Doch das hätte schnell dazu führen können, dass der Assistent oder der Privatdozent bessere Noten bekommt als der Professor, und so kam man in meiner Fakultät auf folgende Idee, in den Worten des zuständigen Studiendekans: „Seit dem Sommersemester 2001 werden nicht mehr einzelne Lehrveranstaltungen – wie dies in der ersten Befragung 1999/2000 geschah –, sondern die einzelnen Studienfächer bewertet.“ So bleibt die didaktische Fehlbesetzung auch weiterhin vor Entdeckung geschützt. Verbesserung der Lehre? Fehlanzeige.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zur Leserzuschrift von Herrn Dr. Kamlah in den EN vom 4. März 2006 (veröffentlicht)
Man kann der Kritik am religiösen Fanatismus, wie er sich in den Reaktionen auf die Mohammed-Karikaturen zeigt, und an der intoleranten Praxis Saudi-Arabiens gegenüber nicht-muslimischen Religionen im Leserbrief von Herrn Dr. Kamlah nur zustimmen. Wenn er jedoch versucht, die Forderung einer Anerkennung muslimischer Feiertage im hiesigen Arbeitsleben dadurch madig zu machen, dass denjenigen, die diese Forderung unterstützen, unterstellt wird, sie seien Atheisten und Agnostiker, ist ihm aus mehreren Gründen nachdrücklich zu widersprechen. Es ist zunächst einmal durch nichts bewiesen, dass eine derartige Forderung diese, Dr. Kamlah offenbar suspekte, Gesinnung voraussetzt. Schließlich wird sie auch von Mitgliedern theologischer Fakultäten vorgebracht. Wenn diese Forderung, die nur eine Gleichbehandlung mit anderen Religionen verlangt, berechtigt ist, dann kann man ihre Erfüllung auch nicht, wie Dr. Kamlah meint, davon abhängig machen, dass europäische Touristen die Kaaba besichtigen dürfen. Ganz abgesehen davon, dass es einer Religionsgemeinschaft überlassen bleiben muß, wem sie Zugang zu ihren heiligen Stätten gewähren will und wem nicht, gilt ganz allgemein, dass die Gewährung eines Rechtes in einem Rechtsstaat nicht vom Verhalten anderer Staaten abhängig gemacht werden kann.
Gerade weil Dr. Kamlah von einer „christlichen Prägung unserer Gesellschaft und Kultur“ redet, muß daran erinnert werden, dass man nur um einige Jahrhunderte in der europäischen Geschichte zurückzugehen braucht, um den religiösen Fanatismus auch in christlicher Prägung vor Augen zu haben. Vertreibung und Pogrome, Folter und Mord waren die Mittel der Wahl, mit denen Heiden, Juden und Ketzer zum ‚rechten‘ Glauben gebracht und abweichende Meinungen unterdrückt wurden. Noch im Jahre 1731 läßt etwa der Salzburger Erzbischof 21.000 Protestanten aus seiner Stadt vertreiben. Erst ein Freigeist wie Friedrich II. hat in Preußen die religiöse Toleranz eingeführt und übrigens auch die Folter verboten. Und erst nach der Französischen Revolution von 1789, die maßgeblich von Gegnern des Christentums ins Werk gesetzt wurde, war mit den Hexenverbrennungen in Europa endgültig Schluß.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Bericht „Politiker spüren Grenzen der Macht“ (10 Jahre Bürgerentscheid) in der NN v. 06. 10.2005
Aus Ihrem Bericht über die Feier zum zum zehnjährigen Bestehen des Bürgerentscheids in Bayern mit Minister Günther Beckstein, Klaus Hahnzog (SPD) und Vertretern von „Mehr Demokratie“ kann man den Eindruck gewinnen, dass das Verdienst zur Einführung des Bürgerentscheides über den Weg des Volksbegehrens allein dem Verein „Mehr Demokratie“ zukommt. Das ist aber nicht ganz richtig. Ganz entscheidend für den damaligen Erfolg war auch die Vorarbeit, die von der 1981 in München gegründeten Bürgerinitiative „Aktion Bürgerentscheid“ geleistet worden ist. Von der „Aktion Bürgerentscheid“ wurde in den achtziger Jahren eine breite Unterstützung für die Einführung des Bürgerentscheides in Bayern organisiert: Für die Durchführung eines Volksbegehrens wichtige Verbände, der Bund Naturschutz, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, kirchliche und freie Jugendverbände, Parteien wie die FDP, die Grünen und die ÖDP, die Humanistische Union wurden in zum Teil nicht ganz einfacher Überzeugungsarbeit für die Idee des Bürgerentscheids, der Volksabstimmung auf kommunaler Ebene, gewonnen. In der bayerischen SPD fanden sich immerhin einflussreiche Unterstützer, auch wenn die SPD-Fraktion sich damals noch nicht für ein Volksbegehren erwärmen konnte. Die durch den Zusammenschluss der Bonner „Initiative Demokratie entwickeln (IDEE)“ und der „Aktion Bürgerentscheid“ 1993 in Nürnberg gegründete Initiative „Mehr Demokratie in Bayern“ konnte bei dem Volksbegehren zur Einführung des Bürgerentscheides auf dieser politischen Vorarbeit und der Unterstützung durch die erwähnten Verbände aufbauen.
Wie wichtig die Gewinnung unterstützender Verbände für ein erfolgreiches Volksbegehren ist, mußte die Initiative „Mehr Demokratie“ schmerzlich erfahren, als sie 1997 ein Volksbegehren mit dem Ziel einleitete, eine Wahl der Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtes mit einer Zweidrittelmehrheit (statt der einfachen Mehrheit) im Landtag zu erreichen. Weil keine ausreichende Unterstützung bei unterstützenden Verbänden organisiert worden war, erreichte dieses Volksbegehren bei weitem nicht die Unterstützung von zehn Prozent der bayerischen Wähler.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
(Gründungsmitglied von „Aktion Bürgerentscheid“ und „Mehr Demokratie in Bayern“)
Zu einem Leserbrief in den EN im Jahre 2005 (?)
Die Mitteilung im Leserbrief von Herrn Dr. Haberzettl, dass von den Fächern der Philosophischen Fakultäten der FAU neben der Anglistik und der Germanistischen Linguistik ausgerechnet für ein Studium des Faches Philosophie keine Lateinkenntnisse mehr verlangt werden, wird sicher bei dem einen oder anderen Leser eine gewisse Verwunderung ausgelöst haben. Man kann sich in der Tat fragen, wie ein wissenschaftliches Studium eines Faches, dessen Literatur zu einem überwiegenden Teil auf Lateinisch geschrieben wurde, ohne die Fähigkeit, lateinische Texte zu lesen, wirklich seriös betrieben werden kann. Nicht nur in Antike und Mittelalter, sondern auch noch in der Neuzeit ist Latein die bevorzugte Sprache vieler Philosophen (Descartes, Hobbes, Spinoza, Leibniz). Für ein Staatsexamen im Erweiterungsfach Ethik ist im übrigen die Kenntnis bestimmter Texte lateinisch schreibender Autoren (Cicero, Thomas von Aquin) verpflichtend vorgeschrieben. Über den Beschluss einer Fakultät, für die Magister- und die Doktorprüfung in Philosophie auf den Nachweis von Lateinkenntnissen zu verzichten, kann man sich da nur wundern. Ein Beitrag zur „Ethik der Textkulturen“ (so der Titel eines neuen sog. Elitestudiengangs an der FAU) wird damit wohl nicht geleistet, eher ein Beitrag zur wissenschaftlichen Provinzialisierung der hiesigen Universität. Professor Dr. Theodor Ebert
Zum Bericht in EN (Erlanger Nachrichten) vom 3. Juni 2005
Herr Professor Fischer von der Universität Konstanz wird in Ihrem Bericht mit der These zitiert: „Das Ziel der Wissenschaft ist nicht die Wahrheit, sondern die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern.“ Diese These ist nicht nur falsch, sondern auch wissenschaftspolitisch gefährlich. Das Ziel jedes seriösen Wissenschaftlers ist nun einmal die Gewinnung neuer Erkenntnisse. Daß vor allem die neuzeitliche (Natur-)Wissenschaft die Lebensbedingungen der Menschen ganz entscheidend verbessert hat, war nur deswegen möglich, weil sie nach der Wahrheit über unsere Welt gesucht hat und suchen konnte, ohne dabei durch Interessen gesellschaftlicher Großgruppen allzu sehr beschränkt zu werden. Dieses Verhältnis umzukehren und die Verbesserung der Lebensbedingungen zum eigentlichen Ziel der Wissenschaft zu erklären, hinter dem die Suche nach der Wahrheit zurückzutreten hat, ist aus mehreren Gründen gefährlich. Einmal, weil gar nicht klar ist, wie sich darüber eine Entscheidung treffen läßt, welche Art Forschung für die Menschheit von Nutzen ist. Zum anderen, weil man damit Entscheidungen über Forschungsziele prinzipiell an Instanzen delegiert, die zwar wissenschaftsfern sind, die sich aber gern zum Anwalt einer Verbesserung der menschlichen Lebensbedingungen machen. Ob eine wissenschaftliche Erkenntnis auch einen Beitrag zur Verbesserung unserer Lebensbedingungen leistet, wird oft erst die fernere Zukunft zeigen. Ob die Entdeckung eines Wissenschaftlers tatsächlich einen Erkenntnisfortschritt bedeutet, läßt sich dagegen vergleichsweise einfach entscheiden, nämlich durch seine Fachkollegen. Daher sollte das Ziel der Wissenschaft, auch im Interesse eines Nutzens für die Menschheit, weiterhin die Gewinnung neuer Erkenntnis, die Wahrheit, bleiben.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zur Berichterstattung über die Verfassungsklage des Abgeordneten Gauweiler (NN v. 30. 04. 2005))
Den NN zugeschickt am 30. 04. 2005. Veröffentlicht am 14. 05. 2005, wobei die in eckige Klammern gesetzten Teile von der Redaktion gestrichen wurden.
„Das Grundgesetz sieht Plebiszite bisher nicht vor“ so heißt es lapidar, aber falsch in Ihrer Berichterstattung über die Klage des Abgeordneten Gauweiler vor dem Verfassungsgericht. Der Art. 20 (2) Grundgesetz lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Plebiszite sind Abstimmungen des Volkes, Volksentscheide. [Im Art. 29 (2) heißt es für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes, das darauf abzielende Maßnahmen durch ein Bundesgesetz ergehen, „das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf“. In weiteren Vorschriften dieses Grundgesetzartikels wird auch dann die Möglichkeit berücksichtigt, durch Volksbegehren bzw. Volksbefragung eines bestimmten Teils der Bevölkerung in mehreren Bundesländern eine Änderung der Länderordnung zu erreichen. Im Absatz 6 dieses GG-Artikels heißt es dann: „Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt.“]
Warum gibt es dann [trotzdem] keine Plebiszite in Deutschland? Weil die politische Klasse, unterstützt von einigen Kommentatoren des Grundgesetzes, die Bestimmungen des Artikels 29, die klarerweise für einen Sonderfall, bei dem nicht das gesamte Staatsvolk von der Abstimmung betroffen ist, eine gebietsweise eingeschränkte Volksabstimmung vorschreiben, so auslegen will, daß das Grundgesetz die Möglichkeiten der direkten Demokratie auf diesen Fall habe beschränken wollen. Daß diese Meinung unhaltbar ist, zeigt der Artikel 146 GG (der letzte Artikel des Grundgesetzes): „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Damit wurde für den Fall der Wiedervereinigung eine Volksabstimmung über eine Verfassung in Aussicht gestellt. Es gehört zu den größeren Dreistigkeiten der politischen Klasse in Deutschland, daß sie diese Abstimmung bisher nicht zugelassen hat. [Da die Bestimmung des Art. 146 GG die Entscheidung über die Annahme einer Verfassung zum Gegenstand einer Volksabstimmung macht, ist es nur konsequent, auch über die EU-Verfassung das Volk abstimmen zu lassen. Man darf auf die Entscheidung aus Karlsruhe gespannt sein.]
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen
Zum Kommentar v. Wolfgang Schmieg NN 24./25. 11. 2001
Bei Ihrer Berichterstattung und Kommentierung des Krieges der US-Regierung in Afghanistan scheinen mir einige einfache Dinge gelegentlich in Vergessenheit zu geraten:
1. Die Anschläge des 11.9. waren gigantische Verbrechen, aber es waren keine Angriffshandlungen eines Staates gegen einen anderen Staat. Nur in letzterem Fall gäbe es ein automatisches Selbstverteidigungsrecht der USA.
2. Beweise dafür, daß Bin Laden diese Verbrechen angeordnet hat oder sonst dafür verantwortlich ist, hat die US-Regierung bisher weder der Öffentlichkeit noch einem internationalen Gericht vorgelegt. Angebliche Beweismittel, die sie ihren Nato-Verbündeten gezeigt haben will, wollte sie den Taliban, von denen sie die Auslieferung Bin Ladens verlangte, nicht vorlegen. Der us-amerikanische Völkerrechtler Francis Boyle dazu in einem Interview in der Internet-Ausgabe des SPIEGEL: „Das ist ein Rechtsfall, der nicht einmal vor einem normalen Strafgericht standhalten würde.“
3. Da die Regierung der USA keinerlei Beweise dafür vorgelegt hat, daß Bin Laden für die Anschläge des 11.9. verantwortlich ist oder daß die de-facto-Regierung Afghanistans (die Taliban), wenn er denn dafür verantwortlich ist, davon Kenntnis hatte oder sie etwa billigte, ist der von der US-Regierung in Afghanistan geführte Krieg ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Diese Feststellung bleibt auch dann richtig, wenn die USA bzw. die von ihr unterstützte Bürgerkriegspartei in diesem Krieg militärisch obsiegen.
4. Die US-Regierung hat ein Recht auf volle Unterstützung durch deutsche Behörden, wenn es um die staatsanwaltliche Ermittlung und polizeiliche Verfolgung der Hintermänner dieser Anschläge geht. Ein Recht auf militärische Unterstützung in ihrem völkerrechtswidrigen Krieg in Afghanistan hat sie keineswegs. Eine deutsche Regierung, die eine militärische Unterstützung durch den Einsatz deutscher Soldaten betreibt, verstößt selbst gegen die Normen des Völkerrechts. Daß die überwiegende Mehrheit des Bundestages, zweier Parteitage und jüngst eine evangelische Synode einer militärischen Beteiligung Deutschlands an diesem Krieg zustimmen, sagt einiges über die intellektuelle und moralische Verfassung dieser Körperschaften; zu einer wirklichen Klärung der Fragen, um die es hier geht, haben diese nichts beigetragen.
5. Ihr Kommentator Wolfgang Schmieg (NN v. 24./25.11.) behauptet, die (Orientierung der Politik an der) Parole „nie wieder Krieg“ mache „Auschwitz theoretisch erneut möglich“, und damit auch islamistischen Terror „wie in Afghanistan“. Zwischen der Mißachtung der Menschenrechte etwa der Frauen in Afghanistan und der planvollen physischen Vernichtung eines Teils der Bevölkerung, und dafür ist „Auschwitz“ die Chiffre, besteht wohl doch ein Unterschied, den man nicht verwischen sollte. Eine Rechtfertigung des völkerrechtswidrigen Krieges der US-Regierung ist auch daraus nicht zu gewinnen. Im übrigen ist die Beendigung dessen, was Herr Schmieg islamistischen Terror in Afghanistan nennt, keineswegs ein Kriegsziel der Amerikaner, von ihrem Verbündeten, der Nordallianz, ganz zu schweigen. Auch war die Beendigung des Holocaust zwar eine Wirkung des alliierten Sieges im 2. Weltkrieg, ein Kriegsziel der Alliierten war das ebenfalls nicht: die Bahnlinie nach Auschwitz ist bekanntlich nie bombardiert worden.
Professor Dr. Theodor Ebert
Interview mit Frau Bulmahn und Herrn Schiedermair (SPIEGEL v. 24.4.2000), veröffentlicht
Hoffentlich bleibt Frau Bulmahn gegenüber professoralen Pressionen standfest. Eine objektive und kontinuierliche Bewertung tatsächlicher Leistungen in Forschung wie Lehre ist bei deutschen Hochschullehrern überfällig. Die Forschung würde bereits bei Berufungsverfahren evaluiert? Erstens spielen bei Berufungen häufig Gesichtspunkte eine Rolle, die mit der wissenschaftlichen Qualität wenig zu tun haben (Wie kommen wir mit dem neuen Kollegen aus?). Zum zweiten, was ist mit der Evaluation der Forschung nach der Berufung? Für eine regelmäßige und objektive Bewertung von publizierten Ergebnissen der Forschung bietet das in Großbritannien praktizierte Verfahren des „Research Assessment Exercise“ ein brauchbares Vorbild. Evaluation der Lehre? An meiner Fakultät (Philosophische Fakultät I der Universität Erlangen-Nürnberg) sieht das so aus, daß die Dozenten Fragebögen an die Studenten verteilen, wieder einsammeln und aufgrund dieser Fragebögen, die beim Dozenten verbleiben, dem Studiendekan einen Lehrbericht schreiben. Der Selbsttäuschung wie der Manipulation sind Tür und Tor geöffnet. Nach dem Gesetz soll der Studiendekan einen Lehrbericht erstellen, der „auch Angaben über die Bewertung des Lehrangebots in den einzelnen Studiengängen durch die Studenten“ enthält. Die bekommt unser Studiendekan gar nicht erst zu Gesicht.
Professor Dr. Theodor Ebert, Erlangen